Im Urheberrecht müssen Verbraucher besser vor Abmahn-Abzocke geschützt werden. Das forderte heute der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in einer Pressemitteilung und verlangt eine gesetzliche Klarstellung. Zugleich stellte er zu dem Thema ein Positionspapier vor, in dem es heißt: „Eine Deckelung der Abmahnkosten auf 100 Euro muss stets greifen, wenn Verbraucher privat tätig werden. Das ist der Fall, wenn sie urheberrechtlich geschützte Inhalte nutzen ohne Gewinn- und Einnahmeerzielungsabsicht, also außerhalb des geschäftlichen Verkehrs handeln.“ Damit schließt die Verbraucherzentrale sich einer zentralen Forderung der LINKEN an, die ebenfalls für eine Differenzierung zwischen privaten und kommerziellen Urheberrechtsverletzungen eintritt.
Der linke Gesetzentwurf wurde allerdings im Bundestag von der Mehrheit der Abgeordneten in der ersten Lesung eher negativ beurteilt (zweite und dritte Lesung stehen noch aus). Die LINKE müsse „ihr Verhältnis zu Fleiß, zu Risiko und zu Eigentum grundsätzlich überdenken“, riet ihr ein Vertreter der Koalition. Offenbar ist damit auch Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger beschäftigt, vor allem, was den Fleiß angeht. Denn bis heute hat sie keinen eigenen Gesetzentwurf zum Thema vorgelegt.