DIGITALE LINKE
— Politik in der digitalen Welt! —
 

Neelie Kroes: Freifunker sind keine Provider

Über den von EU-Kommissarin Neelie Kroes kürzlich vorgelegten  Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zum europäischen Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation und zur Verwirklichung des vernetzten Kontinents und zur Änderung der Richtlinien 2002/20/EG, 2002/21/EG und 2002/22/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1211/2009 und (EU) Nr. 531/2012  ist schon viel geschrieben worden, vor allem im Hinblick auf die dort enthaltenen Regelungen zur Netzneutralität. Der Verordnungsentwurf enthält aber noch weitere Elemente, unter anderem Regelungen zu WLAN-Netzen.

Diese in Artikel 14 ausgeführten Regelungen kommen zunächst fortschrittlich daher. Telekommunikationsanbieter sollen es Endnutzern nicht verbieten können, ihren Anschluss Dritten zur Nutzung zur Verfügung zu stellen – und zwar, um die englische Version zu zitieren: „including on the basis of third-party initiatives which federate and make publicly accessible the radio local area networks of different end users“.

Dann aber findet sich in Absatz 6 eine bedeutende Einschränkung:

An undertaking, public authority or other end user shall not be deemed to be a provider of electronic communications to the public solely by virtue of the provision of public access to radio local area networks, where such provision is not commercial in character, or is merely ancillary to another commercial activity or public service which is not dependent on the conveyance of signals on such networks.

Damit sind Endnutzer, die ihr WLAN für Dritte öffnen, oder auch Cafés, die ein offenes WLAN anbieten, aus dem Provider-Begriff herausdefiniert. Das ist zunächst begrüßenswert, denn dadurch sind sie von verschiedenen Pflichten befreit, die für Provider gelten. Zugleich droht damit jedoch für private, nicht-kommerzielle WLAN-Anbieter ein wichtiges Privileg verloren zu gehen: die Haftungsfreistellung für Access-Provider aus der E-Commerce-Richtlinie.

Access-Provider können derzeit für Rechtsverletzungen, etwa im Bereich des Urheberrechts, die von Dritten begangen werden, nicht haftbar gemacht werden, sofern sie lediglich den Zugang anbieten. In Deutschland ist dies in §8 des Telemediengesetzes geregelt. Ob diese Regelung auch für Endnutzer gilt, die ihr privates WLAN Dritten öffnen, ist zwar umstritten. Der Bundesgerichtshof hat 2010 in seiner Entscheidung „Sommer unseres Lebens“ anders geurteilt. Aber es bedürfte lediglich einer redaktionellen Klarstellung im Telemediengesetz, wie die Nutzervereinigung Digitale Gesellschaft sie 2012 gefordert hat. Leider ist ein entsprechender Gesetzentwurf, den DIE LINKE eingebracht hat, 2013 im Bundestag von der Koalition abgelehnt worden.

Offensichtlich zielt der Artikel 14 der Verordnung insgesamt eher darauf ab, offene WLANs zu fördern als zu unterbinden. Dass sie beim Haftungsregime mit der E-Commerce-Richtlinie nicht zusammenpasst, scheint eher ein Kollateralschaden zu sein. Umso wichtiger wäre es, diesen zu verhindern und klarstellend festzuschreiben, dass die Haftungsfreistellungen für Access-Provider aus der E-Commerce-Richtlinie auch für Provider nach Art. 14 der Verordnung gelten.

Nicht zuletzt, weil die EU-Verordnung, anders als eine Richtlinie, unmittelbar „durchgreift“, wie die Juristen sagen, also nicht erst in ein nationales Gesetz umgesetzt werden muss. Dies dient der Vereinheitlichung der Rechtslage in den Mitgliedsländern der EU. Anders gesagt: Alles, was an der Verordnung nicht gut ist, muss schon in Brüssel geändert werden, weil es sonst zu spät ist.

Schauen wir mal, ob daraus etwas wird.

Ein Kommentar zu “Neelie Kroes: Freifunker sind keine Provider”

  1. […] Die Linke: Neelie Kroes: Freifunker sind keine Provider (via […]