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ACTA-Verhandlungsrunde vom 26.–27. Januar in Mexiko

Die 7. Verhandlungsrunde zum geheimen Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) findet vom 26.–27. Januar in Guadalajara (Mexiko) statt. Auf der Agenda des Treffens steht das Thema Internet und zivilrechtliche Rechtsdurchsetzung. (Hier die vorläufige Tagesordnung.)

Bislang sieht das von den USA dazu vorgelegte „Internet Chapter“ vor, dass die ACTA-Staaten bei Urheberrechtverletzungen eine Haftung für Störer einführen und dort, wo diese nur begrenzte Wirksamkeit entfaltet, die Internet Service Provider (ISP) verpflichten, Vertragssperren für Nutzerinnen und Nutzer auf Basis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) – unter anderem unter Zugrundelegung von Graduated Response – vorzusehen. (Siehe unseren Bericht.)

Dem Vernehmen nach sollen die USA nun eine neue Fassung des Internet-Kapitels vorgelegt haben. Darüber ist allerdings bis zum jetzigen Zeitpunkt nichts weiteres bekannt.

Thema der Verhandlungen bildet auch die bisher geübte Geheimhaltungspraxis. Nachdem der Protest gegen diese Praxis im Europäischen Parlament (siehe hier) – aber auch in einigen Mitgliedsländern der EU und in den USA (siehe hier) – in jüngster deutlich zunahm, können sich einige Teilnehmerstaaten nun vorstellen, dass es zu mehr Transparenz bei ACTA kommt. Schwierigkeiten dürfte allerdings bereiten, dass solche Entscheidungen bei plurilateralen Verhandlungen gewöhnlich nur im Konsens hergestellt werden können.

Ein Kommentar zu “ACTA-Verhandlungsrunde vom 26.–27. Januar in Mexiko”

  1. […] Das insgesamt 44 Seiten umfassende Papier trägt das Datum 12. Februar 2010, wurde demnach nach der letzten Verhandlungsrunde am 26.–27. Januar in Guadalajara (Mexiko) erstellt und gibt eine tabellarische Übersicht über […]