DIGITALE LINKE
— Politik in der digitalen Welt! —
 

Justizministerin adaptiert LINKEN Vorschlag gegen Abmahnunwesen

Die Bundesjustizministerin hat derzeit einen schweren Stand. Ob Vorratsdatenspeicherung oder Urheberrecht – der konservative Unionsflügel rauft sich regelmäßig die Haare, wenn er mitbekommt, was Sabine Leutheusser-Schnarrenberger da so vorschwebt. Dabei ist das gar nicht so viel. Meist hält sie sich eher bedeckt. So wie die Machtverhältnisse derzeit aussehen, macht ihr Job vermutlich wenig Spaß. Wenn nichts passiert, ist das oft noch das Beste, was man sich realistisch erhoffen darf.

Jetzt aber hat das BMJ einen Gesetzentwurf vorgelegt, der derzeit viel diskutiert wird, weil er sich unter anderem um die Bekämpfung des Abmahnwahns bei Urheberrechtsverletzungen dreht. Es geht darum, die Streitwerte bei Filesharing-Fällen zu deckeln, sodass die Anwaltsgebühren sinken. Dafür ist einerseits eine Änderung im Gerichtskostengesetz vorgesehen, andererseits eine Differenzierung zwischen privaten und gewerblichen Rechtsverletzungen. Man kann jetzt darüber streiten, ob nicht auch die überhöhten Schadensersatzforderungen der Rechteinhaber gedeckelt werden müssten. Die Musikindustrie berechnet nämlich gerne, dass ihren Labels Tausende von Euros durch die Lappen gehen, die sie verdient hätte, wenn die privaten Nutzer eine legale Lizenz für das Anbieten von Songs in Tauschbörsen gekauft hätten. Was natürlich Quatsch ist, denn es gibt solche Lizenzen für private Nutzer überhaupt nicht zu kaufen – dieser angebliche Markt ist rein fiktiv.

Aber insgesamt geht der Ansatz von Leutheusser-Schnarrenberger in die richtige Richtung. Zufällig hat die LINKE bereits vor einem halben Jahr einen Vorschlag unterbreitet, den die Justizministerin offenbar so gut fand, das sie jetzt nachgezogen ist. Es ist erfreulich, dass nicht alle in der FDP auf dem Niveau ihres Kollegen Stephan Thomae diskutieren.

Und die CDU? Die ist natürlich nicht begeistert, weil sie die Konflikte ums Urheberrecht nicht entschärfen, sondern zuspitzen möchte. Am liebsten wäre es ihr gewesen, die Justizministerin hätte Netzsperren zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen vorgeschlagen. Da dies politisch nicht durchsetzbar war, will die CDU jetzt zumindest Warnhinweise, und wenn die nicht fruchten, soll es weiter Massenabmahnungen geben. Da ist es natürlich wenig hilfreich, wenn in Zukunft die Anwälte an dieser Abzocke weniger verdienen.

Mal sehen, was von diesem Gesetzentwurf übrig bleibt.

UPDATE: Wie der AK Vorrat aus einem ihm zugespielten Gesetzentwurf zitiert, will das Innenministerium die geplante Vorratsdatenspeicherung auch ohne richterliche Anordnung zur Verfolgung Urheberrechtsverletzungen einsetzen. Da rollen Züge aufeinander zu. Macnhmal wünschen auch wir der FDP etwas mehr gesellschaftliche Rückendeckung.

UPDATE: Korrekturen vorgenommen am 20.04.

Ein Kommentar zu “Justizministerin adaptiert LINKEN Vorschlag gegen Abmahnunwesen”

  1. […] Schadensersatzforderungen dürften weiter an der Tagesordnung bleiben. DIE LINKE hat auch hier klare Vorschläge in Form eines Gesetzentwurfs gemacht, die auch auf Gefallen bei der Bundesjustizministerin gestoßen […]