DIGITALE LINKE
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Die schwarzgelbe Urheberrechtsreform kommt. Demnächst. Irgendwie.

Es ist ja nicht so einfach mit dem deutschen Urheberrecht. Die einen (auch die LINKE) wollen es grundlegend reformieren und bauen auf einen neuen Ausgleich zwischen den Interessen der UrheberInnen und denen der NutzerInnen. Die anderen (vornehmlich die Medienindustrie) wollen es verschärfen, sprich: Nutzerrechte abbauen.

Dazu kommt, dass seit Jahren ein Umbau des geltenden Rechts im Gange ist. Anlässlich der 2001 inkraftgetretenen EU-Richtlinie 2001/29/EG „zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft“ wurde das deutsche Urheberrecht in mehreren Schritten verändert. Zunächst 2003, dann 2007. Eine dritte Runde Gesetzesänderungen (der sogenannte „dritte Korb“) wurde seitdem gefordert und auch in Aussicht gestellt. Im Sommer 2010 begannen dazu die Konsultationen beim Justizministerium. Aber wann kommt der Gesetzentwurf? Das Justizministerium hat nun der LINKEN geantwortet.

Ein Schwerpunkt des dritten Korbes sollte bei Bildung und Wissenschaft liegen. Es wurde dabei etwa über Open Access und verwaiste Werke diskutiert. Aber auch Themen wie Public Viewing und das Leistungschutzrecht standen auf der Tagesordnung der Konsultationen 2010. Ostern 2011 sollte dann der Gesetzentwurf vorlgelegt werden. Nichts geschah. Dann hieß es, der Entwurf komme zum Jahresende 2011. Wieder: Fehlanzeige.

Anfang Februar erfuhr der Bayerische Journalisten-Verband in einem Gespräch mit dem bayerischen Medienminister und einem FDP-Bundestagsabgeordneten, dass der dritte Korb im April 2012 kommen werde. Am vierten März beschloss der Koalitionsausschuss der Bundesregierung, einen Entwurf für das Leistungsschutzrecht vorzulegen. Auch wenn dieser Beschluss in einigen Medienberichten als der dritte Korb oder als dessen Teil angesehen wurde, von weiteren Gesetzesänderungen im Urheberrecht war dort nichts zu lesen. Und noch am 8. März klagt Kulturstaatsminister Naumann, dass das Justizministerium für den dritten Korb zuständig sei und seit längerem auf einen Vorschlag gewartet werde.

Petra Sitte, wissenschaftspolitische Sprecherin der LINKEN und Mitglied der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“, fragte deshalb vergangenen Freitag nach:

Wird die Bundesregierung über den im Koalitionsausschuss vom 04.03.2012 beschlossenen Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht hinaus dieses Jahr noch den angekündigten Gesetzentwurf zur Novellierung des Urheberrechts (sog. dritter Korb), zu dem im Herbst 2010 Expertenkonsultationen durchgeführt wurden, vorlegen?
Wenn ja, wann wird dies der Fall sein?

Heute antwortete der parlamentarische Staastsekretär im Justizministerium, Dr. Max Stadler:

Die Bundesregierung wird demnächst einen Gesetzentwurf vorlegen, der neben der Einführung eines neuen Leistungsschutzrechtes für Presseverlage weitere urheberrechtliche Gesetzesänderungen vorsehen wird.

Gewohnt präzise also die Antworten der Bundesregierung auf Fragen der ParlamentarierInnen. Aber immerhin die Aussage, dass noch irgendetwas dabei sein wird, das über das unsinnige Leistungsschutzrecht hinaus geht.

Mal schauen, was am Ende wann dabei herauskommt. Wird das von der Justizministerin zuletzt thematisierte Abmahnproblem dabei sein? Wie sieht es aus mit den verwaisten Werken und Open Access? Wie wird das mit dem Fußballschauen in Kneipen und auf öffentlichen Plätzen? Oder wird das Recht auf Privatkopie weiter eingeschränkt?

Ein Kommentar zu “Die schwarzgelbe Urheberrechtsreform kommt. Demnächst. Irgendwie.”

  1. […] die sich aus beruflichen oder fachlichen Gründen schon länger mit dem Urheberrecht befassen, warten seit Jahren auf die Gesetzesnovellen des sogenannten dritten Korbes. Hierfür gab es schon im Herbst 2010(!) […]