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LINKE will UrheberInnen bei Vertragsverhandlungen stärken

Vor zehn Jahren trat unter Rot-Grün das Urhebervertragsrecht in Kraft. Es sollte Urheberinnen und Urheber eine bessere Verhandlungsposition gegenüber Verwertern wie Verlagen bei Vergütungsverträgen ermöglichen. Gut gedacht, nicht so gut gemacht, erwies sich dieses Gesetz als weitgehend wirkungslos. Wir haben darüber vielfach berichtet.

Die missliche Sachlage wird weitgehend erkannt. So schreibt die SPD-Bundestagsfraktion Ende September in ihrem Antrag „Freiheit und Unabhängigkeit der Medien sichern“ (PDF):

Die 2002 eingeführten Regelungen zum Urhebervertragsrecht sollten einen Beitrag dazu leisten, die prinzipiell schwächere Position des Urhebers partiell auszugleichen. Die mit der Einführung urhebervertragsrechtlicher Schutznormen in das Urheberrechtsgesetz erhofften Wirkungen haben sich in der Praxis bislang nicht erfüllt – auch weil die Rechtsprechung teilweise die Intention der Reform ignoriert. Der Gesetzgeber muss sich deshalb fragen, in welcher Weise der ursprünglichen Intention der Reform doch noch zum Durchbruch verholfen werden kann.

Weiter schlägt die SPD eine Evaluierung des bestehenden Gesetzes vor und fordert die Bundesregierung auf, das Gesetz zu reformieren.

Die LINKE hat dagegen bereits im Mai eine erste Fassung eines Entwurfs zur Gesetzesänderung veröffentlicht und Betroffene und Interessierte eingeladen, diesen zu kritisieren und zu kommentieren. Dies ist auf vielfältige Weise geschehen. Urheberinnen und Urheber, Juristen, ein Verleger, Journalistenverbände und weitere Interessierte haben über den Sommer ihr Feedback gegeben (erste Beispiele hatten wir hier dokumentiert).

Den durch diese kollaborative Erarbeitung qualifizerten Gesetzentwurf zur Reform des Urhebervertragsrecht hat die LINKE im Bundestag gestern auf ihrer Fraktionssitzung beschlossen und wird ihn nun in die parlamentarische Beratung einbringen. Wir dokumentieren den Entwurf hier (PDF).

Neben dem Wortlaut des Gesetzentwurfes hat die LINKE einen ausführlichen Antwortbrief (PDF) an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der kollaborativen Qualifizierungsphase veröffentlicht, in dem ausführlich Stellung genommen wird, welche Anregungen wie übernommen wurden (oder auch nicht).

Weiter gibt es ein knappes Presseinfo (PDF), dass die Kernpunkte des Entwurfs sowie die Art der offenen Erarbeitung zusammenfasst.

Vielleicht hilft das auch dem grünen Rechtspolitker Jerzy Montag, der Anfang September, offenbar in Unkenntnis der LINKEN Initiative, auf der Urheberrechtskonferenz seiner Partei noch der Überzeugung war, es gebe keine Verbündeten bezüglich eines durchsetzungsfähigen Urhebervertragsrechts.

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