DIGITALE LINKE
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Netz für alle – Nfa Talk 22.03.2013: Verwertungsgesellschaften im 21. Jahrhundert

Eine Konferenz der Europafraktion GUE/NGL mit der Bundestagsfraktion und der Rosa-Luxemburg-Stiftung


Ritter Butzke,
Ritterstraße 26, 10969 Berlin
Freitag, 22. März 2013, 14 – 20 Uhr

 

Die gesellschaftlichen Auseinandersetzungen um das Urheberrecht drehen sich immer öfter auch um die Verwertungsgesellschaften. Nutzer sind frustriert, weil Videos auf YouTube gesperrt sind, die Clubs klagen über eine angeblich existenzbedrohende Tarifreform. Urheberinnen und Urheber aber nehmen die GEMA und andere Verwertungsgesellschaften in Schutz: als legitime Interessenvertretung von Komponisten, Textdichtern, Journalistinnen und Autorinnen, die mit ihrer Arbeit Geld verdienen wollen. Zugleich plant die Europäische Kommission eine Reform, die die Verwertungsgesellschaften zu mehr Transparenz verpflichten will.

Wo stehen Verwertungsgesellschaften Anfang des 21. Jahrhunderts? Für wen sind sie da? Wessen Interessen vertreten sie? Wir laden ein zur Diskussion über die Zukunft der kollektiven Rechtewahrnehmung.

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Verwaiste Werke: Läuft die Schranke leer?

Über die Zugänglichmachung von verwaisten und vergriffenen Werken zerbrechen sich viele verschiedene Stakeholder seit geraumer Zeit den Kopf. Zunächst hatte die Deutsche Literaturkonferenz einen Lösungsvorschlag entworfen, den die SPD als Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht hatte. Parallel dazu hatte DIE LINKE eine Forderung der Wissenschaftsorganisationen aufgegriffen und sich für eine Schrankenregelung stark gemacht. Dann kam 2012 eine EU-Richtlinie, die von Gedächtnisorganisationen als nicht weitgehend genug kritisiert wurde, aber aus Sicht der LINKEN auch ihr Gutes hatte. Immerhin rückte damit eine Schrankenregelung in greifbare Nähe. Mittlerweile liegt ein Entwurf für eine Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht vor. Und er enthält beides: sowohl eine Schrankenregelung, nämlich für verwaiste Werke, als auch ein Lizenzmodell, nämlich für vergriffene Werke. > Weiterlesen

Mit Minischritten in Richtung Open-Government – Antworten der Bundesregierung zum neuen Portal govdata.de

Petra Sitte wertet die Antworten der Bundesregierung (hier als pdf) auf eine Kleine Anfrage aus (Crosspost von www.petra-sitte.de ):

„Ein großer Schritt für die Bundesregierung, ein kleiner für Offenheit und Transparenz. Die Antworten auf die kollaborativ erarbeitete Anfrage zu govdata.de zeigen vor allem: das Thema Open Government hat bei dieser Koalition keinerlei Priorität.

 Das neue Portal ist ein Schnäppchen. Konzeption und Entwicklung kosteten 130.000 Euro, der Betrieb jährlich 22.500 Euro. Dies ist nicht nur im Vergleich zu den 100.000 Euro wenig, die die Regierung für eine Software für zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen ausgegeben hat (siehe hier). > Weiterlesen

Kabelweitersendung soll technikneutral werden

Es sind nur sechs Worte, die die Bundesregierung an den Urheberrechtsparagraphen anfügen möchte, der die Kabelweitersendung regelt: „oder auf sonstige Art und Weise“. Kurz, in Zukunft gelten auch andere Techniken als die Verbreitung über Kabel als Kabelweitersendung. Das Gesetz soll technikneutral werden.

So weit, so gut. Aber was ist eigentlich Kabelweitersendung? > Weiterlesen

Leistungsschutzrechtdebatte 01.03.2013

Der Bundestag debattiert über das Leistungsschutzrecht. Hier das Ergebnis der namentlichen Abstimmung. > Weiterlesen

Gleiches Dunkel – Zum SPD-Vorschlag eines Bundespressegesetzes

Unter dem Titel „Mehr Licht!“ fordert Stefan Aust im Freitag die Einführung eines Bundespressegesetzes. Hintergrund seiner Forderung bildet ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 6 A 2.12) vom 20. Februar 2013. Mit diesem wurde die Klage eines Bild-Journalisten abgewiesen, der auf Basis des Pressegesetzes des Landes Berlin Auskunft darüber verlangte, wie viele Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) sowie des BND-Vorläufers „Organisation Gehlen“ Mitglied der NSDAP, der SS, der Gestapo oder der Abteilung „Fremde Heere Ost“ waren.

Das Bundesverwaltungsgericht wies die Klage mit der Begründung ab, dass die Pressegesetze der Länder den BND als Bundesbehörde nicht zu Auskünften verpflichten könnten. Dazu fehle es den Ländern an der entsprechenden Gesetzgebungskompetenz. Zugleich leitete das Gericht allerdings auch einen „Minimalstandard an Auskunftspflichten“ aus dem Grundgesetz her ab. Ein solcher verfassungsunmittelbar garantierter Minimalstandard auf Erteilung einer bestimmten Information sei auch ohne bundesgesetzliche Regelung gegeben, soweit dem nicht schutzwürdige Interessen Privater oder öffentlicher Stellen an der Vertraulichkeit von Informationen entgegen stünden, wie sie beispielhaft in den Landespressegesetzen aufgeführt sind. > Weiterlesen

Schluss mit Algotrading?

Morgen will der Bundestag in 2. und 3. Lesung das Hochfrequenzhandelsgesetz beschließen. Während der Handel auf den Aktienmärkten traditionellerweise von Händlern betrieben wurde, die Kaufs- und Verkaufsaufträge zunächst per Zuruf, später per Mausklick zur Ausführung brachten, sind mittlerweile große Teile des Börsenhandels automatisiert. Im Rahmen des so genannten Algo-Tradings, des Hochfrequenzhandels (High Frequency Trading – HFT), sind es Computer, die auf der Grundlage von Algorithmen „Entscheidungen“ über Käufe und Verkäufe von Aktien treffen. Schätzungen zufolge gehen etwa 60 Prozent der Umsätze an der deutschen Xetra-Börse auf den Hochgeschwindigkeitshandel zurück. Der hohe Anteil des Algo-Tradings am Gesamthandel wird als eine Gefahr für die Stabilität der Aktienmärkte gesehen. Einer im April 2010 veröffentlichten Befragung des Mannheimer Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) zufolge vermuten 68 Prozent der Finanzmarktexperten einen negativen bis sehr negativen Einfluss auf die Stabilität der Finanzmärkte (vgl. ZEW Finanzmarktreport 18. Jg. April 2010, S. 3). > Weiterlesen

Das Leistungsschutzrecht des Stärkeren

Bericht von MdB Petra Sitte zur heutigen Anhörung im Unterausschuss neue Medien des Bundestags zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage

Wir haben in den vergangenen Monaten drei verschiedene Kleine Anfragen an die Bundesregierung gestellt, (1, 2, 3) in denen wir wissen wollten, wie das Leistungsschutzrecht für Presseverlage zustande kam und wie es in der Praxis funktionieren soll. Die Bundesregierung hatte entweder keine Ahnung, was sie mit dem Leistungsschutzrecht anrichten wird oder kein Interesse an den Folgen. Sie gab recht klar zu erkennen, dass es Unmengen Rechtsunsicherheiten geben wird, die dann die Gerichte klären sollen.
Damit wird zwar die Verbreitung journalistischer Informationen für Journalisten, Verlage, Suchmaschinen, Aggregatoren bis zum Ende all dieser Gerichtsverfahren äußerst schwierig und im Zweifel ein Fest für Abmahnanwälte, aber was kümmert’s die Regierung? Dass sich kleine Verlage und innovative Start-Ups im Suchmaschinen- und Aggregatoren-Bereich sich die Rechtsabteilungen gar nicht leisten können und deshalb durch das Leistungsschutzrecht benachteiligt werden, ist der Bundesregierung offensichtlich egal, wie sie uns vergangenen Freitag mitteilte (siehe zum Beispiel die Antwort auf Frage 25 hier).

Die verfassungsrechtlichen Bedenken von Urheberrechtlern aber auch dem Vorsitzenden des Rechtsausschusses, Siegfried Kauder von CDU, werden einfach ignoriert. Und mit Stand heute soll das Leistungsschutzrecht noch diese Woche trotz aller Unsicherheiten, Bedenken und Widersprüche am Freitag endgültig abgestimmt werden.

Heute sollten im Unterausschuss neue Medien technische Fragen rund ums Leistungsschutzrecht geklärt werden. > Weiterlesen

Anhörung Leistungsschutzrecht Presseverlage UA Neue Medien

Archivierter Liveblog der „Öffentlichen Anhörung zu technischen Fragen eines Leistungsschutzrecht für Presseverlage“ am 25.02.2013 im Unterausschus Neue Medien des Bundestages:

Die Abgeordneten fragen nach technischen Alternativen zu dem geplanten Gesetz für ein Presseverleger-Leistungsschutzrecht. Besonderes Interesse besteht an der robots.txt und ihren Möglichkeiten.

Dr. Wieland Holfeld, Google Engineering Director: Mit robots.txt kann granular bestimmt werden, welche Inhalte Crawler abgreifen dürfen und welche nicht – pro individueller Seite. Ich kann festlegen, ob die Seite gefunden wird, aber auch ob ein Snippet angezeigt werden darf oder nicht. In den Metadaten kann man zudem Schlüsselworte bestimmen, die die Suchmaschine dann anzeigen kann (aber nicht muss). Ich habe mehrere Beispiele mitgebracht, das illustriert, dass die Suchmaschine genau das anzeigt, was die Verlage in den Tags vorgeben. [wird im Saal verteilt] Fazit: Es funktioniert wunderbar, auch, wenn man gar nicht im Index auftauchen möchte. Wir halten uns also dran, folglich gibt es keine Notwendigkeit für ein gesetzliches Einschränken. Können wir noch auf der Ebene der Standards noch mehr Konfigurationsmöglichkeiten anbieten? Grundsätzlich schon, das ist in der Vergangenheit auch schon mehrfach vorgekommen, z.B. „unavailable after …“. Zu den technischen Möglichkeien des ACAP: Im ACAP sind die Möglichkeiten der Suchmaschine sogar noch eingeschränkter: Bestimmte Vorgaben, die dort gemacht werden, können wir nicht umgehen. Von daher sind wir skeptisch, ob das ACAP einer einzigen Interessengruppe überlassen werden sollte, hier den Verlegern. Was werden wir tun, wenn das LSR kommt? Wir arbeiten derzeit mit Heuristiken, die aber für eine Verbotsrecht nicht ausreichen. Automatisch zu erkennen, welche Inhalte Verlegerwebseiten sind, welche nicht, ist technisch schwer bis unmöglich. Wenn das LSR kommt, werden wir sehr defensiv vorgehen müssen. > Weiterlesen

Leistungsschutzrecht: Die Verantwortlichkeit der Bundesjustizministerin

Mathias Schindler trifft ins Schwarze, wenn er auf Netzpolitik.org die jüngst eingegangene Antwort der Bundesregierung (Vorabversion) auf eine weitere Kleine Anfrage zum Leistungsschutzrecht mit den Worten kommentiert:

Egal wie viel Energie in die Beantwortung der Fragen geflossen sein mag, es reichte leider für die Bundesregierung nicht aus, um die Fragen tatsächlich zu beantworten.

Ja, man kann sogar noch einen Schritt weitergehen: Die Nicht-Antwort der Bundesregierung auf den von der Bundestagsfraktion DIE LINKE im Anschluss an die Anhörung im Rechtsausschuss formulierten Fragenkatalog „Unwägbarkeiten des Leistungsschutzrecht für Presseverlage“ (Drs. 17/12314) bildet ein aktives Unterlaufen des parlamentarischen Fragerechts – ein Unterlaufen des Fragerechts durch das in Sachen Leistungsschutzrecht federführende Bundesministerium der Justiz. > Weiterlesen