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Neuer Rundfunkbeitrag: Satzung sieht Rundfunkbeitragsfahnder vor

Der neue Rundfunkbeitrag ist seit dem 1. Januar 2013 in Kraft. Der offiziellen Erzählung zufolge sollen mit ihm Gebührenfahnder und Haustürkontrollen überflüssig werden. Hinter verschlossen Türen allerdings haben die Gremien der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten Satzungen über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge verabschiedet: Diese enthalten Vorgaben, die – wir berichteten – die Auskunfts- und Anzeigenbefugnis der Gebührenbeauftragten nach dem alten System nahezu unverändert fortschreiben.

Die für alle in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten textgleichen Satzungen regeln Verfahrensfragen in der Beitragserhebung und definieren in § 16 Vorgehensweisen bei der „Übertragung einzelner Tätigkeiten auf Dritte (Auftragnehmer)“. Neben Callcenter, Datenerfassungs- und Inkassounternehmen sind dies „Personen, die die Einhaltung der Vorschriften des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags überprüfen“. Sie sollen „mit der Feststellung bisher nicht bekannter Beitragsschuldner beauftragt“ werden und sind berechtigt, Auskünfte und Nachweise zu verlangen. Dazu haben sie sich durch einen Dienstausweis auszuweisen.

Die Satzungen sind Bestandteil des Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) und nach § 9 Abs. 2 RBStV „in den amtlichen Verkündungsblättern der die Landesrundfunkanstalt tragenden Länder zu veröffentlichen.“ Bislang ist das nicht geschehen. Von den ARD-Landesrundfunkanstalten weist zum jetzigen Zeitpunkt lediglich der MDR  durch Publikation der Satzung (pdf) darauf hin – unter Dokumente zum MDR, zur ARD und zur Rundfunkfinanzierung, alle anderen Sender nicht. Der RBB gar verlinkt unter Verträge und Gesetze immer noch auf das ausgelaufene Verfahren zur Leistung der Rundfunkgebühr vom 30. September 2003 (pdf).

8 Kommentare zu “Neuer Rundfunkbeitrag: Satzung sieht Rundfunkbeitragsfahnder vor”

  1. Beobachter sagt:

    Es war doch von Anfang an klar, daß das Schnüffeln weitergeht. Schließlich „muß vor Ort geklärt werden“, was und wer zu einem Haushalt gehört, wieviel Ferienwohnungen tatsächlich vermietet werden, ob der kleine Imbiss und die Toilettenfrau immer pünktlich zahlen und ob jedes Firmenfahrzeug wirklich erfasst wird. DIe Schnüffelei wird eher noch mehr werden, keinesfalls aber weniger.

    Wer wirklich an das Märchen vom Ende der Schnüffelei geglaubt hat, den sollte man ganz vorsichtig wecken und mit der Wirklichkeit konfrontieren.

  2. Achim Sawall sagt:

    Hallo, das hattet ihr doch schonmal, wie ihr schreibt, was ist jett neues passiert? Hatte damals das gemacht: http://www.golem.de/news/rundfunkbeitrag-neue-gez-wird-weiter-gebuehrenfahnder-an-die-tuer-schicken-1211-95554.html

  3. Red. sagt:

    @Achim: Die Satzung wurde jetzt auf der Webseite des MDR veröffentlicht.

  4. Achim Sawall sagt:

    Danke, stand auf der Leitung.

  5. Andreas sagt:

    Der Link auf die Satzung ist falsch. Ist hier: http://www.mdr.de/rundfunkgebuehren/download3230-download.pdf

    § 10 Abs. 2 heißt nebenbei, dass jetzt jeder (Singles zumindest) die Pflicht zu einem Girokonto hat, aber kein Recht darauf. Es kann ihnen zwar eigentlich egal sein, aber wenn sie schon gnadenhalber eine Dauerüberweisung explizit zulassen, ist ja wohl klar, dass Bareinzahlung mit Zahlschein nicht zulässig ist.

    Wobei sie in der Praxis wahrscheinlich nicht so wählerisch sind. Bei mir werden sie jedenfalls ohne Pfändung nichts kriegen.

  6. […] hat der MDR als erste ARD-Rundfunkanstalt die Satzung zum neuen Verfahren veröffentlicht, wie das Blog Digitale Linke berichtet . Noch im November 2012 hatte der SWR gegenüber den Kollegen von golem.de versichert, […]

  7. Red. sagt:

    @Andreas: Danke, Link wurde repariert.

  8. Kleber Harmy sagt:

    Als ehrenamtlich bestellter Betreuer von Herrn Harmy Kleber
    Beitragsnummer : 286582042 sowohl am 20.02.2015 und per Einschreiben +
    Rückschein am 06.08.2015 an ARD ZDF Deutschlandradio Beitragservice
    50656 Köln geschrieben und um Rückerstattung der zu Unrecht erhobenen
    Gebühren in Höhe von 211,44 EURO gebeten. Leider habe ich noch keinerlei Antwort von dort erhalten.
    Mitte geben Sie mir Hinweise was ich noch unternehmen kann.
    Vielen Dank und freundliche Grüße