DIGITALE LINKE
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Posts mit dem Tag ‘Rundfunkbeitrag’

Der neue Rundfunkbeitrag in der Kritik

Der seit dem 1. Januar 2013 geltende neue Rundfunkbeitrag ist nach nicht einmal vier Wochen gesellschaftspolitisch diskreditiert. Beinahe täglich gibt es Meldungen über seine soziale, wirtschaftliche und datenschutzrechtliche Schieflage. Die Sender sehen sich – etwa im Falle der Pflegeheime sowie der Lauben in Kleingärten – gezwungen, die geltende Gesetzesgrundlage auszusetzen. Mehrere Verfassungsklagen sind anhängig, weitere werden erwogen. Landkreise und Kommunen wollen die Zusatzlasten nicht tragen. Einige haben die Beitragszahlung ausgesetzt. Nach und nach wird den Bürgerinnen und Bürgern bewusst, welche Belastungen auf sie zukommen. > Weiterlesen

Neuer Rundfunkbeitrag: Satzung sieht Rundfunkbeitragsfahnder vor

Der neue Rundfunkbeitrag ist seit dem 1. Januar 2013 in Kraft. Der offiziellen Erzählung zufolge sollen mit ihm Gebührenfahnder und Haustürkontrollen überflüssig werden. Hinter verschlossen Türen allerdings haben die Gremien der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten Satzungen über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge verabschiedet: Diese enthalten Vorgaben, die – wir berichteten – die Auskunfts- und Anzeigenbefugnis der Gebührenbeauftragten nach dem alten System nahezu unverändert fortschreiben.

Die für alle in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten textgleichen Satzungen regeln Verfahrensfragen in der Beitragserhebung und definieren in § 16 Vorgehensweisen bei der „Übertragung einzelner Tätigkeiten auf Dritte (Auftragnehmer)“. Neben Callcenter, Datenerfassungs- und Inkassounternehmen sind dies „Personen, die die Einhaltung der Vorschriften des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags überprüfen“. Sie sollen „mit der Feststellung bisher nicht bekannter Beitragsschuldner beauftragt“ werden und sind berechtigt, Auskünfte und Nachweise zu verlangen. Dazu haben sie sich durch einen Dienstausweis auszuweisen. > Weiterlesen

Neuer Rundfunkbeitrag – Befreiung für Behinderte unter fadenscheiniger Begründung gestrichen

Zum 1. Januar 2013 tritt der neue Rundfunkbeitrag als Zwangsabgabe für alle in Kraft. Mit ihm wird der Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderungen gestrichen. Blinde und Sehbehinderte mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 60 Prozent, Gehörlose und Hörgeschädigte, denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist, sowie Schwerstbehinderte mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 80 Prozent zahlen dann auf Antrag einen Betrag in Höhe von einem Drittel (5,99 EUR) des regulären Rundfunkbeitrags (17,98 EUR). Weiterhin beitragsbefreit bleiben allein taubblinde Menschen.

Der Nachteilsausgleich wurde über 60 Jahre hinweg gewährt. Sinn und Zweck der Befreiungsvorschrift war es, behinderungsbedingte Nachteile bei der Teilnahme am öffentlichen kulturellen Leben durch einen gebührenfreien Zugang zu Rundfunk- und Fernsehangeboten auszugleichen. Die Gründe für die Streichung erläuterte jüngst Hermann Eicher, Justiziar des Südwestrundfunks und als solcher für die ARD federführend mit der Systemumstellung in der Finanzierung des Rundfunks befasst, in einem Interview mit dem medienpolitischen Magazin „M“ von ver.di: > Weiterlesen