Der neue Rundfunkbeitrag ist seit dem 1. Januar 2013 in Kraft. Der offiziellen Erzählung zufolge sollen mit ihm Gebührenfahnder und Haustürkontrollen überflüssig werden. Hinter verschlossen Türen allerdings haben die Gremien der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten Satzungen über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge verabschiedet: Diese enthalten Vorgaben, die – wir berichteten – die Auskunfts- und Anzeigenbefugnis der Gebührenbeauftragten nach dem alten System nahezu unverändert fortschreiben.
Die für alle in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten textgleichen Satzungen regeln Verfahrensfragen in der Beitragserhebung und definieren in § 16 Vorgehensweisen bei der „Übertragung einzelner Tätigkeiten auf Dritte (Auftragnehmer)“. Neben Callcenter, Datenerfassungs- und Inkassounternehmen sind dies „Personen, die die Einhaltung der Vorschriften des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags überprüfen“. Sie sollen „mit der Feststellung bisher nicht bekannter Beitragsschuldner beauftragt“ werden und sind berechtigt, Auskünfte und Nachweise zu verlangen. Dazu haben sie sich durch einen Dienstausweis auszuweisen. > Weiterlesen