DIGITALE LINKE
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Posts mit dem Tag ‘Three Strikes’

Reise in die Vergangenheit – ein Besuch auf dem DACH-Urheberrechtsforum

Am vergangenen Dienstag und Mittwoch trafen sich Teile der Kreativwirtschaft in der Kalkscheune in Berlin. Dabei wurde in einem geschlossenen Teil mit Judikative und Exekutive über die Möglichkeiten von Ermittlungen im Bereich von Urheberrechtsverletzungen gesprochen – und in einem offenen Teil mit Vertretern aus Kulturwirtschaft und Politik über gesetzliche Rahmenbedingungen, vor allem im europäischen Kontext. Der Autor dieses Textes ist Mitarbeiter des Bundestagsabgeordneten Herbert Behrens und nahm am Mittwoch als Gast an der Veranstaltung teil. [Red.]

Die Kreativwirtschaft wünscht sich Netzsperren. Dieser Eindruck entsteht, wenn man das DACH-Urheberrechtsforum der Urheberrechtsorganisationen GVU ( Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V.), SAFE (Schweizerische Vereinigung zur Bekämpfung der Piraterie), VAP (Verein für Anti-Piraterie der Film- und Videobranche) und ZEUS (Zentrum für Urheberrechtsschutz gGmbH) am Mittwoch besuchte. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, dass Netzsperren in Europa zumindest nicht verbietet. Wenn auch nicht unbedingt gewollt, zogen sich das Urteil und die entsprechende Richtlinie wie ein roter Faden durch die Veranstaltung. > Weiterlesen

Siegfried Kauder plädiert jetzt für Two-Strikes – Three-Strikes bleibt Option

Was ist eigentlich aus Siegfried Kauders (CDU) Gesetzesinitiative für Three-Strikes geworden? Der Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag hatte im Herbst letzten Jahres angekündigt, noch vor Weihnachten einen Gesetzentwurf zu Warnhinweisen einschließlich Internet-Entzug vorzulegen (wir berichteten). Dazu und zu weiteren Planungen ist nun in einem Interview mit Kauder in der April-Ausgabe der Zeitschrift promedia (nur offline) erhellendes zu lesen:

„Ich bin nach vorn geprescht, habe ein Three-Strikes-Modell vorgestellt, mit der Internetsperre als letzte Stufe, um die Debatte zu beginnen. Ich fand die Reaktionen spannend: Es gab einen wilden Aufschrei. Einige meinten, mich als Außenseiter separieren zu müssen. Ich weiss, dass die Internetsperre gegenwärtig nicht durchsetzbar ist. Dann setzen wir eben ein Two-Strikes Modell um. Das zweistufige Warnmodell ist nichts anderes als eine kostenlose Abmahnung. Man zahlt bisher für Abmahnungen Anwaltskosten in einer Größenordnung von 1.000 bis 2.000 Euro für den geringfügigsten Verstoß. Das Justizministerium sucht einen anderen Weg, die Abmahnkosten generell für alle Bereiche zu senken. Da werden sicher bald die Anwälte protestieren. Deswegen ist das Two-Strikes-Modell noch immer der bessere Weg.“ > Weiterlesen

Warnhinweise bei Urheberrechtsverletzungen: nur in 20% aller Fälle relevant

„Der verwarnte Nutzer – sollen Provider ihre Kunden maßregeln?“ Unter diesem Titel führt eco, ein Lobbyverband der Internetprovider, am morgigen Mittwoch, den 29. Februar um 19 Uhr in der Lancia Lounge, Friedrichstr. 180, eine Veranstaltung durch. Mittlerweile kann man sich leider nicht mehr anmelden. Es geht um die Frage, ob Provider zukünftig Warnhinweise an ihre Kunden verschicken sollen, wenn diese illegal Musik oder Filme herunterladen. Von der LINKEN ist leider niemand auf das Podium eingeladen worden, obwohl sie mit ihrem Gesetzentwurf zur Eindämmung des Abmahnunwesens als bislang einzige Fraktion eine konkrete Alternative zu Warnhinweismodellen vorgelegt hat. Dafür kommt der Parlamentarische Staatssekretär Hans-Joachim Otto, derzeit wichtigster Gegenspieler von Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, die Warnhinweise bislang stets abgelehnt hat. > Weiterlesen

Bundesregierung veröffentlicht Warnhinweis-Studie

Das Bundeswirtschaftsministerium hat seine Studie zu Warnhinweisen bei Urheberrrechtsverletzungen vorgelegt, und Thomas Stadler hat sie auch schon kommentiert. Kurz gesagt, schlägt Autor Rolf Schwartmann vor, in Deutschland ein Modell einzuführen, wie es in Großbritannien diskutiert wird, aber aufgrund von Klagen der Provider bislang noch nicht umgesetzt werden konnte. Wer p2p-Netzwerke nutzt, um urheberrechtlich geschützte Werke illegal zu tauschen, soll zukünftig von seinem Provider einen Warnhinweis zugestellt bekommen. Bei Wiederholungstätern sollen sogar Listen über die Rechtsverletzungen geführt werden, die am Ende den Rechteinhabern übermittelt werden sollen. Diese können dann weitere juristische Schritte einleiten. > Weiterlesen