DIGITALE LINKE
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Archiv für die Kategorie ‘Netzpolitik’

Grüne entdecken Breitbandinternet als Universaldienst

Die Grünen im Bundestag haben soeben entdeckt, dass Breitbandanschlüsse als gesetzlich garantierte Universaldienstleistung allen Haushalten zustehen sollten. Heute veröffentlichten sie dazu ein langes Gutachten. Mit dem Ergebnis: ja, eine Universaldienstverpflichtung für Breitbandzugänge ist möglich. Das ist grundsätzlich zu begrüßen. Leicht selbstvergessen allerdings erscheint die Mitteilung:

Als einzige Fraktion im Bundestag fordern wir nicht nur eine Zahl, sondern zeigen auf, wie ein Universaldienst und der Glasfaserausbau rechtlich (vor allem in Hinblick auf die EU-Ebene) und finanziell ausgestaltet werden kann. > Weiterlesen

Rechtsausschuss: Verwaiste Werke

Am 19. September steht im Rechtsausschuss des Bundestages eine Anhörung zu verwaisten Werken auf der Tagesordnung. Anlass sind die beiden Gesetzentwürfenvon SPD und LINKE sowie der entsprechenden Antrag der Grünen zum Thema, die Anfang des Jahres eingebracht wurden. Inzwischen gibt es dazu auch einen Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission. > Weiterlesen

Happy Birthday, Komputerfrieks!

Als Wau Holland und andere am 01. September 1981 in der taz zum TUWAT aufriefen und so den Grundstein für den Chaos Computer Club legten, schlugen sie folgende Themen vor:

„Wir reden über internationale Netzwerke – Kommunikationsrecht – Datenrecht (Wem gehören dien Daten?) – Copyright – Informations- u. Lernsysteme – Datenbanken – Encryption – Komputerspiele – Programmiersprachen – processcontrol – Hardware – und was auch immer.“ > Weiterlesen

Rot-rotes Berlin mit Bundesratsinitiative zum Schutz von Whistleblowern

Es bewegt sich was im Staate Berlin – diesmal in Sachen Whistleblowing. Die Arbeitssenatorin Carola Bluhm (DIE LINKE) teilte gestern mit, dass das Land Berlin im Bundesrat eine Initiative zu „Informantenschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gesetzlich verankern„(PDF) eingebracht hat. Bluhm erklärt dazu:

Wer als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer durch Hinweise daran mitwirkt, dass gesetzeswidrige Zustände beseitigt werden, darf nicht Gefahr laufen, deshalb seinen Arbeitsplatz zu verlieren oder in sonstiger Weise vom Arbeitgeber abgestraft zu werden. > Weiterlesen

LINKE Netzpolitik mit neuem Schwung

Nach der produktiven und spannenden Konferenz „Netz für alle“ (hier eine kleine Nachlese) geht nun der politische Alltag weiter. Die frisch gegründete Bundesarbeitsgemeinschaft gewinnt fleißig Mitglieder. An dieser Stelle soll noch auf einen Beitrag (pdf) von Halina Wawzyniak in der Z. Zeitschrift für marxistische Erneuerung verwiesen werden. Die netzpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag und Obfrau der EIDG verweist auf die Potenziale, die das Netz gerade für eine Graswurzelbewegung gegen soziale Ungerechtigkeit haben kann. Denn angesichts von Konzentration und Monopolisierung etablierter Medien und des veränderten Nutzungsverhaltens besonders jüngerer Leute müssten auch LINKE umdenken:

„Die Klagen über eine Medienmacht, in der linke Inhalte nur schwer vermittelt werden konnten waren nicht völlig falsch. Sie waren aber auch nicht völlig richtig. Die Betonung liegt hier auf dem Wörtchen „war“, denn die Klagen sind für eine der Zukunft zugewandte Linke nicht mehr zielführend. Wer heute einen Medienboykott beklagt und einen ungerechten Zugang zu Medien, macht sich lächerlich. Eine solche Klage zeigt nur, dass hier der gesellschaftlichen Entwicklung, der Zeit und einem veränderten Medienverhalten hinterhergehinkt wird. Ein kleiner Blick in Statistiken zeigt: Die Macht der sog. analogen Medien sinkt, die neue Macht stellen die sog. digitalen Medien dar.“ > Weiterlesen

SPD: Vorratsdatenspeicherung light

Die SPD hat es nicht leicht: Einerseits will sie eine überzeugende Opposition darstellen, andererseits will sie niemandem auf die Füße treten. Entsprechend kann sie in entscheidenden Fragen keine klare Haltung finden, sondern nur Kompromisse. Diese Profillosigkeit wird teils als pragmatischer Realismus verkauft, teils als Ergebnis besonders differenzierter Betrachtung, derer man alle für unfähig erklärt, die sich klarer positionieren.

So auch beim Thema Vorratsdatenspeicherung. „Als einzige Partei betrachtet die deutsche Sozialdemokratie die Vorratsdatenspeicherung differenziert, um die unveräußerlichen Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger zu sichern, andererseits die Kriminalitätsbekämpfung für das 21. Jahrhundert zu rüsten“, heißt es im SPD-Musterantrag zum Thema, der seit ein paar Tagen für Furore im Netz sorgt. „Differenziert“ heißt aber nicht, dass man bei der SPD besonders genau hingeschaut hätte, sondern bloß, dass man sich auf die Behauptung geeinigt hat, die Wahrheit liege irgendwo in der Mitte. Das schreiben auch immer Journalisten, wenn sie sich nicht trauen, eine eigene Meinung zu vertreten, die Chefredakteur oder Lesern missfallen könnte. > Weiterlesen

Bundesrat: Mehr Datenschutz für Social Networks

„Privacy by default“ gilt Datenschützern seit Längerem als neue Devise für den Privatsphärenschutz im Internetzeitalter. Anbieter von Diensten mit nutzergenerierten Inhalten, etwa soziale Netzwerke, sollten demnach verpflichtet werden, standardmäßig möglichst datenschutzfreundliche Voreinstellungen anzubieten. Personenbezogene Daten sollten nur dann erhoben werden dürfen, wenn der Nutzer diese Voreinstellungen aktiv geändert hat.

In eine ähnliche Richtung geht auch der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes, den der Bundesrat Anfang August vorgelegt hat. Diensteanbieter von sozialen Netzwerken sollen demnach standardmäßig „die höchste Sicherheitsstufe gemäß dem Stand der Technik“ voreinstellen. Der Nutzer selbst soll dies zwar ändern können, aber nur aktiv und im vollen Bewusstsein der Konsequenzen, wozu auch erweiterte Informationspflichten der Anbieter beitragen sollen. > Weiterlesen

„Das Netz hat einen Körper“ – Über Revenue-Flüsse, materielle Interessenskonflikte und gesellschaftliche Verfügbarkeit

Auf der von Bundestagsfraktion DIE LINKE und Rosa-Luxemburg-Stiftung (RLS) am 3. September 2011 in Berlin veranstalteten Konferenz „Netz für alle“ werden sich zwei Foren mit der Frage „Wem gehört das Netz“ befassen – eines gilt den Inhalten, ein weiteres der technischen Infrastruktur. Rainer Fischbach, Teilnehmer des Panels „Wem gehört das Netz I / Infrastruktur“, hat dazu sieben Thesen verfasst. Im folgenden dokumentieren wir Fischbachs Thesen unter dem oben gewählten Titel vorab.

These 1: Das Netz hat einen Körper. Die Verdrängung dieser Tatsache durch die Cyberutopisten der 1990er Jahre – etwa in der Formulierung in John Perry Barlows Declaration of the Independence of Cyberspace (World Economic Forum, Davos, 8. Februar 1996), dass »unsere Welt […] nicht dort [ist], wo Körper leben« –, deren Denken bis heute die (kultur-)linke Diskussion über das Netz beeinflusst, trägt entscheidend zu deren Realitätsfremdheit bei. > Weiterlesen

Unveröffentlichte GfK-Studie widerlegt das Feindbild Filmpirat

Die Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) erzielte 2010 einen Umsatz von 1,3 Milliarden Euro, zumeist mit teuren Marktanalysen im Auftrag der Industrie, ihrer Verbände oder großer Medienanstalten. Oft geht es darin um Medien und deren Nutzung. Eine kürzlich bekannt gewordene GfK-Studie untersuchte das Konsumverhalten der User von illegalen Video-on-demand-Seiten (wie z.B.die vor kurzem vom Netz genommene kino.to). Das Ergebnis: solche User gehen häufiger ins Kino, kaufen teurere Karten sowie mehr DVDs und lassen insgesamt viel mehr Geld bei der Filmbranche als der Durchschnitt, berichtet Rüdiger Suchsland in der Berliner Zeitung. Zudem werde deutlich, dass die Leute derartige Seiten keineswegs nur als Kinoersatz nutzen, sondern umgekehrt als zusätzlichen Anreger. Junge Leute würden sich die ersten Minuten mehrerer Filme im Netz anschauen, um dann zu entscheiden, was sie im Kino sehen. Auch jüngere Filmfans würden „das Kinoerlebnis zu schätzen wissen und den Computer nicht für einen Ersatz für die große Leinwand halten.“

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Warnhinweis-Gutachten geht an FH Köln

Was wird eigentlich aus den Netzsperren zur Verhinderung von Urheberrechtsverletzungen? In Frankreich ist bekanntlich vor einiger Zeit ein Gesetz eingeführt worden, das es erlaubt, Internetnutzern, die nach Erhalt von zwei Warnhinweisen weiter illegal Musik herunterladen, den Internetzugang zu sperren. Davon versprach man sich vor allem eine abschreckende Wirkung. Das Ergebnis ist ein Desaster: In einem Bericht vom 6. Juni 2011 hat die zuständige Behörde eingeräumt, zwischen Oktober 2010 und Juni 2011 etwa 400.000 Warnhinweise verschickt zu  haben. Wiederholungsfälle habe es nur in 3.500 Fällen gegeben, und nur einige Dutzend Personen (quelques dizaines) seien tatsächlich ein drittes Mal ins Visier der Behörde geraten. Von diesen soll allerdings ein Großteil nicht gewusst haben, dass auf dem eigenen Rechner Dateien von urheberrechtlich geschützten Werken in öffentlichen Ordnern gespeichert und damit für andere Nutzer zugänglich waren. > Weiterlesen