Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist nun auch offiziell im Bundestag angekommen. Mit einer Drucksachen-Nummer datierend vom 14.11.2012 versehen und firmierend unter dem Titel „Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes“ (BT-Drs. 17/11470), wird es am 29. November 2012 in 1. Lesung im Plenum aufgerufen – nach dem ersten Entwurf der Tagesordnung und dem Willen der Koalition unter TOP 43 (Reden zu Protokoll).
Trotz Änderungen gegenüber den ersten beiden Entwurfsfassungen von Mitte Juni und Ende Juli enthält auch die aktuelle Version weiterhin zahlreiche Ungereimtheiten. Nachdem jüngst ein Beamter aus dem Bundesjustizministerium – befragt im Unterausschuss für Neue Medien (Tagesordnung), ob Links, die den Titel eines Presseartikels beinhalten, künftig geschützt seien – bestätigte, dass eine Überschrift als solche unter den Anwendungsbereich des Leistungsschutzrechts falle, wenn eine Verlinkung auf den ganzen Artikel erfolge, eröffnet sich ein weites Feld für potentielle Abmahnungen. > Weiterlesen
