DIGITALE LINKE
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Archiv für die Kategorie ‘Netzpolitik’

Das Leistungsschutzrecht des Stärkeren

Bericht von MdB Petra Sitte zur heutigen Anhörung im Unterausschuss neue Medien des Bundestags zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage

Wir haben in den vergangenen Monaten drei verschiedene Kleine Anfragen an die Bundesregierung gestellt, (1, 2, 3) in denen wir wissen wollten, wie das Leistungsschutzrecht für Presseverlage zustande kam und wie es in der Praxis funktionieren soll. Die Bundesregierung hatte entweder keine Ahnung, was sie mit dem Leistungsschutzrecht anrichten wird oder kein Interesse an den Folgen. Sie gab recht klar zu erkennen, dass es Unmengen Rechtsunsicherheiten geben wird, die dann die Gerichte klären sollen.
Damit wird zwar die Verbreitung journalistischer Informationen für Journalisten, Verlage, Suchmaschinen, Aggregatoren bis zum Ende all dieser Gerichtsverfahren äußerst schwierig und im Zweifel ein Fest für Abmahnanwälte, aber was kümmert’s die Regierung? Dass sich kleine Verlage und innovative Start-Ups im Suchmaschinen- und Aggregatoren-Bereich sich die Rechtsabteilungen gar nicht leisten können und deshalb durch das Leistungsschutzrecht benachteiligt werden, ist der Bundesregierung offensichtlich egal, wie sie uns vergangenen Freitag mitteilte (siehe zum Beispiel die Antwort auf Frage 25 hier).

Die verfassungsrechtlichen Bedenken von Urheberrechtlern aber auch dem Vorsitzenden des Rechtsausschusses, Siegfried Kauder von CDU, werden einfach ignoriert. Und mit Stand heute soll das Leistungsschutzrecht noch diese Woche trotz aller Unsicherheiten, Bedenken und Widersprüche am Freitag endgültig abgestimmt werden.

Heute sollten im Unterausschuss neue Medien technische Fragen rund ums Leistungsschutzrecht geklärt werden. > Weiterlesen

Anhörung Leistungsschutzrecht Presseverlage UA Neue Medien

Archivierter Liveblog der „Öffentlichen Anhörung zu technischen Fragen eines Leistungsschutzrecht für Presseverlage“ am 25.02.2013 im Unterausschus Neue Medien des Bundestages:

Die Abgeordneten fragen nach technischen Alternativen zu dem geplanten Gesetz für ein Presseverleger-Leistungsschutzrecht. Besonderes Interesse besteht an der robots.txt und ihren Möglichkeiten.

Dr. Wieland Holfeld, Google Engineering Director: Mit robots.txt kann granular bestimmt werden, welche Inhalte Crawler abgreifen dürfen und welche nicht – pro individueller Seite. Ich kann festlegen, ob die Seite gefunden wird, aber auch ob ein Snippet angezeigt werden darf oder nicht. In den Metadaten kann man zudem Schlüsselworte bestimmen, die die Suchmaschine dann anzeigen kann (aber nicht muss). Ich habe mehrere Beispiele mitgebracht, das illustriert, dass die Suchmaschine genau das anzeigt, was die Verlage in den Tags vorgeben. [wird im Saal verteilt] Fazit: Es funktioniert wunderbar, auch, wenn man gar nicht im Index auftauchen möchte. Wir halten uns also dran, folglich gibt es keine Notwendigkeit für ein gesetzliches Einschränken. Können wir noch auf der Ebene der Standards noch mehr Konfigurationsmöglichkeiten anbieten? Grundsätzlich schon, das ist in der Vergangenheit auch schon mehrfach vorgekommen, z.B. „unavailable after …“. Zu den technischen Möglichkeien des ACAP: Im ACAP sind die Möglichkeiten der Suchmaschine sogar noch eingeschränkter: Bestimmte Vorgaben, die dort gemacht werden, können wir nicht umgehen. Von daher sind wir skeptisch, ob das ACAP einer einzigen Interessengruppe überlassen werden sollte, hier den Verlegern. Was werden wir tun, wenn das LSR kommt? Wir arbeiten derzeit mit Heuristiken, die aber für eine Verbotsrecht nicht ausreichen. Automatisch zu erkennen, welche Inhalte Verlegerwebseiten sind, welche nicht, ist technisch schwer bis unmöglich. Wenn das LSR kommt, werden wir sehr defensiv vorgehen müssen. > Weiterlesen

UPDATE II: Kippt das Leistungsschutzrecht, weil sich Google mit den deutschen Verlagen auf einen Deal einigt?

Kippt das Leistungsschutzrecht doch noch auf der Zielgeraden? Vizekanzler Philipp Rösler (FDP) sagte gestern Abend, dass es derzeit direkte Verhandlungen zwischen den deutschen Verlagen und Google gibt, um eine Vereinbarung zwischen den Unternehmen zu erzielen, die ein Leistungsschutzrecht ersetzen könnten. Weiter stellte er in Aussicht, dass die FDP den Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht im Bundestag solange nicht abstimmen will, bis diese Verhandlungen zwischen den Konzernen abgeschlossen sind.

Derzeit (21.02., 13:15 Uhr) steht aber weiterhin die Abstimmung über den Gesetzentwurf auf der Tagesordnung des Bundestages für nächste Woche.

Wir dokumentieren das Gespräch bei „UdL digital“ am 20.02.2013 gegen 19:30 Uhr zwischen Journalist Mario Sixtus und dem Bundeswirtschaftsminister und Vizebundeskanzler, Philipp Rösler (FDP): > Weiterlesen

Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger stärkt Monopole und verhindert Innovation

Persönliche Stellungnahme von MdB Petra Sitte, Crosspost von petra-sitte.de

Die gestrige Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags zum geplanten Leistungsschutzrecht für Presseverleger hat die LINKE Ablehnung des Vorhabens bestätigt und unsere Befürchtung verstärkt, dass dieses schlecht formulierte Gesetz weitreichend negative Folgen für die Digitalisierung und die Medienvielfalt haben wird. > Weiterlesen

Anhörung zum Leistungsschutzrecht

Hier finden Sie eine Zusammenfassung der Anhörung zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags am 30. Januar 2013. Dieser Text ist die archivierte Version eines während der Sitzung geführten Liveblogs. > Weiterlesen

Jahrbuch Netzpolitik – wir sind mit von der Partie

Gestern veröffentlichte netzpolitik.org ihr „Jahrbuch Netzpolitik 2012 – Von A wie ACTA bis Z wie Zensur“, das auf 270 Seiten verschiedene Beiträge rund um die Netzpolitik des zu Ende gehenden Jahres vereinigt, die allesamt den Anspruch haben, über den Tag hinaus von Interesse oder Bedeutung zu sein. Einige Texte sind Extra für das Buch verfasst, andere sind andernorts bereits im Laufe dieses Jahres erschienen.

Das Jahrbuch enthält Texte von 36 internationalen und teils sehr renommierten AutorInnen. Dabei haben es auch Texte aus unserem Blog und dem weiteren Umfeld der „Digitalen Linken“ ins Buch geschafft. Neben „Crowdfunding vs. Gratismentalität“ und „Ohne Gleichberechtigung und sozialen Ausgleich bleibt Open dicht“, die beide zuerst hier erschienen sind, finden sich im Jahrbuch von Netzpolitik auch die großartige Keynote „Digitale Solidarität“ von Felix Stander zur diesjährigen „Netz für Alle“-Konferenz von Rosa-Luxemburg-Stiftung und der LINKEN im Bundestag, sowie ein „Plädoyer für eine fundiertere Überwachungskritik“ von Mathias Monroy, u.a. Mitarbeiter beim LINKEN MdB Andrej Hunko und der Artikel „Die neuen Hilfssheriffs des Internets“ von CCC-Sprecherin Constanze Kurz, die von der LINKEN als Sachverständige in die Enquetekommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des Bundestags geholt wurde.

Das komplette Jahrbuch mit vielen weiteren sehr lesenswerten Artikeln gibt es bei netzpolitik.org als Bezahl-Ebook, als Torrent oder als PDF. Eine Druckversion ist geplant, für den Erwerb derselben kann mensch sich bei netzpolitik.org vormerken.

Bundesregierung: Über die Auslegung des Leistungsschutzrechts entscheiden die Gerichte

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage (BT-Drs. 17/11607) durch die Bundestagsfraktion DIE LINKE bestätigt die schlimmsten Befürchtungen: Anbieter wie Facebook, Twitter und nahezu das gesamte Social Web können unter das Leistungsschutzrecht fallen. Die Gerichte müssen künftig entscheiden, ob in ihrem Fall bereits das unkommentierte Posten und Verbreiten entsprechender Links, die im Pfad der URL eine Überschrift aus einem Presseartikel wiedergeben oder mittels Kurz-URLs Verbreitung finden, durch Dritte als lizenzierungspflichtig anzusehen ist.

Konkret danach befragt, ob Soziale Netzwerke wie Facebook, Mikroblogging-Dienste wie Twitter, URL Shortener wie Bitly, Social Media Monitoring-Dienste wie Topsy, RSS-Dienste (Feedreader) und viele andere mehr als gewerbliche Anbieter anzusehen sind, die Inhalte entsprechend einer Suchmaschine aufbereiten und für die eigene Wertschöpfung auf die Leistung von Presseverlagen zugreifen, antwortete die Bundesregierung: > Weiterlesen

Die nächsten Termine zum Leistungsschutzrecht im Bundestag (UPDATE)

Nach der nächtlichen ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung für ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage wurde der Vorgang an die Ausschüsse überwiesen. Dies sind federführend der Rechtsausschuss des Bundestages und mitberatend die Ausschüsse für Wirtschaft und Technologie sowie für Kultur und Medien.

Insbesondere von den Rednern der FDP, Staatsekretär Max Stadler und Jimmy Schulz, wurde in erster Lesung darauf hingewiesen, dass dort noch debattiert und der Gesetzentwurf gegebenenfalls „verbessert“ werden könne (vgl. Wortprotokoll vom 29.11., TOP 19). > Weiterlesen

Netzneutralität und Deep Packet Inspection: Ein frisiertes Bundestagsprotokoll der Bundesnetzagentur

Wie sich die Bundesnetzagentur in Sachen Netzneutralität blamiert, davon war anlässlich des Auftritts von Cara Schwarz-Schilling in einem Fachgespräch des Unterausschusses Neue Medien des Deutschen Bundestages an dieser Stelle bereits die Rede. Nun wurde das Wortprotokoll (pdf) der Veranstaltung veröffentlicht. Ein Vergleich mit dem tatsächlich gesprochenen Wort (Videostream) zeigt, dass die Aussagen der Leiterin des Referats Grundsatzfragen der Internetökonomie in der Bundesnetzagentur im Nachhinein in erheblichem Maße frisiert wurden.

Sichtbar wird dies anhand zweier Beispiele. > Weiterlesen

Petra Sitte: Das Leistungsschutzrecht ist unnötig, grottenschlecht konzipiert und innovationsfeindlich (Update)

An dieser Stelle dokumentieren wir die Rede von Petra Sitte (MdB, DIE LINKE) zur ersten Lesung des Gesetzentwurfs über das Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Mit der heutigen Lesung wird der Gesetzentwurf an die Ausschüsse (federführend ist der Rechtsausschuss, mitberatend der Ausschuss für Kultur und Medien) überwiesen und dort beraten. Danach wird es – an ein und demselben Tag – eine zweite und dritte Lesung mit Abstimmung über den Gesetzentwurf geben. Der Bundesrat muss dem Gesetz nicht zustimmen, kann aber mit einer Zweidrittelmehrhei dagegen Widerspruch einlegen.

 

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,

wir debattieren zu später Stunde über einen Sandkastenstreit, wer wem welche Förmchen in der Medienwelt wegnehmen könnte.

Da schreien die Verleger: Google verdient Geld mit unseren Inhalten und wollen deshalb Geld von Google. Google kläfft zurück: Die Verlage bekommen von uns die Online-Kunden geliefert, sollen darüber doch froh sein. Gleichzeitig tun beide Seiten so, als wären sie für Gemeinwohl, Demokratie und Weltfrieden unverzichtbar. Aber letztlich streiten sich zwei Konzerne nur um Profite. > Weiterlesen