DIGITALE LINKE
— Politik in der digitalen Welt! —

Flop Nr. 2 der Digitalen Agenda: Die Finanzierung

Gemeinsam federführend für die jüngst veröffentlichte „Digitale Agenda“ zeichnen das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), das Bundesministerium des Innern (BMI) sowie das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Bei der Finanzierung der staatlichen Digitalpolitik allerdings sieht es anders aus: Die Agenda ergießt sich in bloße Wirtschaftsförderung! Das zeigt ein Blick auf den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2015 (BT-Drs. 18/2000) und eine daraus abgeleitete Zusammenstellung, wohin die Agenda bezogenen Haushaltsmittel fließen und wohin nicht. > Weiterlesen

GEHEIMDIENSTE ABWICKELN! DEMOKRATIE ENTWICKELN!

 

Die Datengier der Geheimdienste ist maß- und grenzenlos, sie ist unkontrollierbar. Die Bundesregierung klärt Praktiken und Skandale der Geheimdienste nicht auf – sei es bei den Verwicklungen der Geheimdienste im NSU-Skandal, sei es bei der Zusammenarbeit mit ausländischen Geheimdiensten. Statt die Bevölkerung vor dem Datenzugriff durch deutsche und ausländische Geheimdienste umfassend zu schützen, weitet sie im Gegenteil die Überwachung durch die deutschen Geheimdienste aus. Die Bundesregierung verhindert Transparenz und eine wirksame öffentliche Kontrolle dieser Dienste.

DIE LINKE setzt sich für die Demokratisierung aller gesellschaftlichen Bereiche ein. Wir brauchen einen Kurswechsel der deutschen und europäischen Innen- und Sicherheitspolitik. Die persönliche und individuelle Entfaltung der Menschen – nicht deren Kontrolle – muss wieder Richtschnur der Politik werden. In einer demokratischen Gesellschaft gibt es für Geheimdienste keinen Platz. > Weiterlesen

Flop Nr. 1 der Digitalen Agenda: IT-Sicherheitsgesetz

Der aus dem Hause Thomas de Maizière (CDU) vorgelegte Entwurf eines IT-Sicherheitsgesetzes (pdf) bleibt hinter allen Erwartungen zurück. Nicht nur bleiben strukturelle Sicherheitsmängel im Betrieb von kritischen Infrastrukturen ausgeblendet, sondern werden auch die zentralen Sicherheitsherausforderungen in der Ära nach Snowden nicht adressiert.

Anderthalb Jahre nach der Vorlage eines ersten Referentenentwurfs (pdf) durch Amtsvorgänger Hans-Peter Friedrich (CSU) fehlt es immer noch an einer Übersicht darüber, welche Infrastrukturen grundsätzlich als kritisch einzustufen sind und welche Infrastrukturen bei einem Ausfall etwa in den Bereichen Wasser, Energie, Transport und Verkehr besonders schwerwiegende und kaskadierende Folgen für die gesamte Versorgungssicherheit zeitigen. Das soll ebenso einer späteren, zwischen zahlreichen Ministerien abzustimmenden Rechtsverordnung überlassen bleiben, wie weiterhin Unklarheit darüber besteht, ob und wenn ja welche kritische Infrastrukturen in Netzen betrieben werden sollten, die unabhängig vom Internet sind und somit keine Angriffsfläche über das Internet bieten. > Weiterlesen

Nicht genaues weiß die Bundesregierung nicht – Neues zum Leistungsschutzrecht

Seit 1. August 2013 gilt nun das Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Nach viel Kritik boxte die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung das Gesetz durch. Schon damals zeichnete sich ab, dass sich niemand so recht Gedanken darüber gemacht hatte, wie dieses Leistungsschutzrecht eigentlich umgesetzt werden soll.

So ist es nicht verwunderlich, dass es nach dem Inkrafttreten des Gesetzes erst mal ruhig wurde. Google und andere Suchmaschinenbetreiber reagierten und verlangten von den Verlegern eine Erklärung, dass sie zunächst auf ihre Ansprüche nach dem Leistungsschutzrecht verzichteten. Sollten sie diese Erklärung nicht unterschreiben, würden sie ausgelistet. Selbst große Verlage wie Springer, die das Leistungsschutzrecht für Presseverleger stets forciert hatten, unterschrieben diese Erklärung. Auf die Klicks wollte man halt doch nicht verzichten. Danach passierte erst mal nichts. > Weiterlesen

Bedingt abwehrbereit

Zunächst waren es ein Internetanschluss des Bundestages, sodann ein – tatsächlich nicht unerheblicher – Teil der Netzinfrastruktur der Bundesverwaltung und schließlich die Internetanbindung der in Frankfurt am Main ansässigen Europäischen Zentralbank (EZB), die in den Fokus öffentlicher Aufmerksamkeit gerieten. Alle drei sind strategisch bedeutsame Kommunikationsverbindungen. Alle drei, das ist unstreitig, werden in Deutschland von einem Ableger des US-Telekommunikationskonzerns Verizon betrieben.

Noch, muss es inzwischen heißen. Zumindest Bundestag und Bundesregierung haben die Verträge mit der Verizon Deutschland GmbH gekündigt oder lassen diese auslaufen. Doch eine Debatte darüber, was zu tun ist, welche Optionen für eine sichere Datenkommunikation vorliegen, findet nicht statt. In dem jüngst geleakten Entwurf einer „Digitalen Agenda“ kündigt die Bundesregierung bloß lapidar an, „die Vertrauenswürdigkeit der Kommunikationssysteme des Bundes erhalten und erhöhen“ zu wollen. Dazu sollen die Daten der Bundesverwaltung „soweit wie möglich nur über eigene Netzwerkinfrastrukturen unter Verwendung vertrauenswürdiger Komponenten“ geroutet werden.

Doch wie steht es beispielsweise mit dem Netz des Bundesverteidigungsministeriums „BWI-IT“? Dieses verbindet bundesweit insgesamt 1.245 Liegenschaften der Bundeswehr. Die Übertragungswege – angemietete unbeleuchtete Glasfasern – werden von den drei Carriern GasLine, Interoute und KPN betrieben. Die Verträge laufen noch bis Ende 2016. Das geht aus einem Bericht der Bundesregierung „Gesamtstrategie IT-Netze der öffentlichen Verwaltung“ hervor, der dem Haushaltsausschuss bereits im April letzten Jahres vorgelegt wurde. > Weiterlesen

Leistungsschutzrecht: VG Media verlangt 11 Prozent und verklagt Google

Das im vergangenen Jahr beschlossene Leistungsschutzrecht für Presseverlage wird durch die VG Media wahrgenommen. Erst jüngst – unter dem Datum vom 13. Juni 2014 – veröffentlichte diese im Bundesanzeiger (dort abrufbar unter Eingabe des Suchbegriffs „VG Media“) ihren „Tarif Presseverleger“. Demnach verlangt die Verwertungsgesellschaft für die öffentliche Zugänglichmachung von Ausschnitten aus Online-Presseerzeugnissen 11 Prozent zuzüglich Umsatzsteuer „auf sämtliche Brutto-Umsätze, einschließlich der Auslandsumsätze, die der Nutzer und/oder mit ihm gem. §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen unmittelbar und mittelbar“ damit erzielt. > Weiterlesen

BND: „Strategische Initiative Technik (SIT)“ läuft wie geplant

Um das vom Bundesnachrichtendienst (BND) geplante technische Aufwuchsprogramm ist es medial wieder ruhiger geworden. Das liegt an einem Trick, dem sich die Koalitionsfraktionen im geheim tagenden Vertrauensgremium des Bundestages bedienten. Die Geschichte geht wie folgt:

Zunächst hatte das Neue Deutschland am 17. Mai erstmals über ein vom BND avisiertes Modernisierungsprogramm in Höhe von 300 Mio. Euro für den Zeitraum 2014 bis 2020 berichtet. Am 30. Mai folgte ein Bericht des gemeinsamen Rechercheteams von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung. Demnach plane der Auslandsnachrichtendienst unter dem Titel „Strategische Initiative Technik (SIT)“ die Echtzeitanalyse von Streaming-Daten und wolle sich künftig in seinen technischen Überwachungsmöglichkeiten an der amerikanischen National Security Agency (NSA) und dem britischen Government Communications Headquarters (GCHQ) orientieren.

Zahlreiche Medien – u.a. Zeit Online, Focus Online, FAZ – griffen nun das Thema auf und berichteten ebenfalls. Dann tagte das für die Geheimdienstfinanzen zuständige Vertrauensgremium. Nun berichteten zahlreiche Medien unter Titeln wie „Koalition bremst Technik-Aufrüstung des BND – Entscheidung im Herbst“ (Heise Online, 6. Juni), „Überwachung sozialer Netzwerke: Koalition blockiert BND-Aufrüstung“ (FAZ, 7. Juni) und „BND bekommt nur sechs statt 300 Millionen für ‚Strategische Initiative Technik‘. Vorerst“ (Netzpolitik.org, 10. Juni) übereinstimmend, die Koalition habe die Pläne vorerst gebremst. > Weiterlesen

Big Data und Big Government erfordern einen Paradigmenwechsel

Soeben ist MIND 7, das Debattenmagazin zum Multistakteholder Internet Dialog erschienen. Dieses widmet sich dem Thema „Privacy and Internet Governance. Im folgenden dokumentieren wir die deutsche Übersetzung des dort erschienen Beitrags „Big Data and Big Government necessitate a paradigm shift“ von Petra Sitte. [Red.]

Robert W. McChesney hat in „Digital Disconnect“ die aus seiner Sicht zunehmend symbiotischen Beziehungen von Big Data und Big Government als „eine Hochzeit im Himmel – mit fatalen Folgen für Freiheit und Demokratie“ (McChesney, S. 21) charakterisiert. Demnach habe sich ein militärisch-digitaler Komplex aus Regierung, Militär und Geheimdiensten auf der einen und den Internetgiganten aus der digitalen Wirtschaft auf der anderen Seite gebildet. Beide, so McChesney, unterhielten ein komplementäres Verhältnis zueinander und profitierten wechselseitig voneinander: die Regierung, indem sie Zugang zu den Technologien und Daten der Unternehmen erhalte; die Unternehmen, indem ihnen die Regierung nicht nur umfangreiche Dienstleistungsaufträge gewähre, sondern auch das Wohlwollen zukommen lasse, sie nicht mit Antitrust-, Besteuerungs- und anderen Regulierungsmaßnahmen zu behelligen sowie ihre Interessen im weltweiten Maßstab zu vertreten.

Der düstere Ausblick des an der University of Illinois lehrenden US-Kommunikationswissenschaftlers aus dem Jahr 2013 erschien noch vor den weitreichenden Enthüllungen von Edward Snowden. Seitdem stehen Akronyme und Codes wie PRISM, Tempora, XKeyScore als semantische Stellvertreter für die geheime Massenüberwachung der Bevölkerung in einem zuvor nie gekannten Ausmaß. > Weiterlesen

Wie weiter nach dem EuGH-Urteil zu Google?

Noch gibt es auf die Frage keine Antwort. Klar ist bislang allenfalls, dass das jüngst ergangene EuGH-Urteil zu Suchmaschinenbetreibern zahlreiche Probleme aufwirft – nicht nur für Google. So hatte der Gerichtshof beispielsweise völlig offen gelassen, ab wann das „Recht auf Vergessenwerden“ – eine Camouflage: tatsächlich handelt es sich um ein Recht auf Nichtauffindbarkeit durch Suchmaschinen – eigentlich gilt.

Der im Ausgangsverfahren behandelte Fall der Zwangsversteigerung eines Grundstücks unter namentlicher Nennung des seinerzeitigen Eigentümers lag 16 Jahre zurück. Was aber gilt in Fällen, die nur zwei oder drei Jahre zurückliegen? Oder – noch wesentlich pointierter: Ab wann muss Google den Link auf das EuGH-Urteil selbst, in dem kurioserweise der Name der entsprechenden Person des Ausgangsfalls im Klartext wiedergegeben wurde und somit die Verletzung von dessen Persönlichkeitsrecht reproduziert wird, aus dem Index nehmen?

Ebenfalls vollkommen unklar ist, wie Suchmaschinenbetreiber angezeigte Verletzungen des Persönlichkeitsrechts überhaupt bearbeiten sollen. Letztere müssen ihre Ansprüche nach dem Urteil schließlich nicht mit einem zuvor erworbenen rechtlichen Titel unterlegen, sondern können diese etwa gegenüber Google frank und frei behaupten. > Weiterlesen

Die Volte des Gerichtshofs: Ein Kommentar zum Google-Urteil des EuGH

In der Presseberichterstattung wird das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu personenbezogenen Daten und Suchmaschinen als Sieg der Bürgerrechte und als großer Erfolg gegenüber der Datenkrake Google gefeiert. In Wahrheit ist das Urteil zutiefst technologiefeindlich und stärkt große Suchmaschinenanbieter noch.

Was ist passiert? Der EuGH (C‑131/12) urteilt zunächst, dass Googles Geschäftstätigkeit der europäischen Gerichtsbarkeit unterliegt und die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Suchmaschinen unter die Europäische Datenschutzrichtlinie fällt. So weit, so gut!

Sodann aber dreht das Gericht eine Volte: Der Eingriff in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und Schutz personenbezogener Daten sei im Falle einer Suchmaschine stärker zu bewerten als die ursprüngliche Veröffentlichung durch den Herausgeber einer Internetseite, auf den der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht letztlich zurückgeht. > Weiterlesen