„Zum 1. Januar 2013 werden Werbung und Sponsoring im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gleichbehandelt, das heißt kein Sponsoring an Sonn- und Feiertagen und nach 20.00 Uhr an Werktagen mit Ausnahme von großen Sportereignissen.“ So haben es die Ministerpräsidenten am 9. Juni beschlossen, so soll es im nächsten Rundfunkstaatsvertrag umgesetzt werden.
Gegenüber der Nachrichtenagentur dpa behauptete gestern ein Sprecher der ARD-Werbetochter AS&S „gravierende“ Folgen für die Vergabe von TV-Rechten im Sportbereich. Die Zukunft sehr vieler Sportarten, die vor allem in den Dritten Programmen übertragen würden, sei durch die Überlegungen gefährdet. Die Refinanzierung etwa von Biathlon-Weltcup-Übertragungen, die häufig am Sonntag stattfinden, dadurch schwieriger. > Weiterlesen