DIGITALE LINKE
— Politik in der digitalen Welt! —

Archiv für Oktober 2012

Bundesregierung regelt Bestandsdatenauskunft neu

Mit einem neuen Gesetzentwurf möchte die Bundesregierung Abfrage von Bestandsdaten im Rahmen der Telekommunikation neu regeln. Es geht also darum, unter welche Voraussetzungen Geheimdienste und Polizeibehörden bei Internet-Providern die Namen und Adressen von deren Kunden erfragen dürfen. Damit reagiert die Bundesregierung auf die Kritik des Bundesverfassungsgerichts, das die bestehende Regelung in einem Urteil vom 24. Februar 2012 (1 BvR 1299/05) für teilweise verfassungswidrig erklärt hatte. > Weiterlesen

TAB-Bericht spricht sich für Plattformregulierung aus

Das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag hat einen lesenswerten Bericht zum Thema „Gesetzliche Regelungen für den Zugang zur Informationsgesellschaft“ vorgelegt. Die Autoren Bernd Beckert und Ulrich Riehm beschäftigen sich darin mit unterschiedlichen Aspekten, die für einen solchen Zugang aus ihrer Sicht maßgeblich sind, und skizzieren am Ende mögliche Schlußfolgerungen. Der Stand der Dinge in Sachen Breitband-Ausbau wird ebenso untersucht wie die Frage, welche Medien heutzutage als Leitmedien gelten können und was die zunehmende Medienkonvergenz in diesem Zusammenhang bedeutet. > Weiterlesen

Antrag zu Störerhaftung in den Bundestag eingebracht

Das Thema Störerhaftung ist nun auch im Bundestag angekommen. Am Donnerstag wird – im Rahmen von Reden zu Protokoll – ein Antrag der SPD beraten. DIE LINKE hat, wie hier bereits angekündigt, ebenfalls einen Antrag eingebracht, der hier nachlesbar ist.

Wer sich den Gesetzestext anschaut wird erkennen, dass wir als LINKE den von der Digitalen Gesellschaft e.V. den Fraktionen zur Verfügung gestellten Gesetzentwurf zur Vorlage genommen haben. Den konkreten Formulierungsvorschlag für die Änderung des Telemediengesetzes haben wir so belassen, an der Begründung haben wir ein wenig verändert. > Weiterlesen

GEMA und Co. reformieren – LINKE präsentiert Vorschläge

Nicht erst seit dem Streit zwischen Clubs, Diskotheken und Kneipen mit der GEMA um die Tarife für die Musiknutzung bei Veranstaltungen sind Verwertungsgesellschaften in der Kritik. Bereits 2007 hat zum Beispiel  die damalige Enquetekommission „Kultur“ des Bundestages massiv die mangelnde Binnendemokratie in den Verwertungsgesellschaften kritisiert.

Auch der Streit zwischen GEMA und Youtube (bei dem nicht so ganz klar ist, welche Streitpartei wie zockt) ist in diesem Land nun seit längerem verfügbar. Die GEMA-Vermutung, die es den Verwertungsgesellschaften erlaubt, überall da die Hand aufzuhalten, wo nicht lückenlos und für jeden Einzelfall nachgewiesen wird, dass gemeinfreie oder unter Creative Commons (cc) lizensierte Werke genutzt werden, sorgt ebenfalls immer wieder für Ärger. Die Piraten haben derzeit gar eine Petition gestartet, die die Abschaffung der GEMA-Vermutung fordert.

Weiter gibt es immer wieder Auseinandersetzungen um die Ausschüttung der Einnahmen, um die Höhe der Verwaltungstrukturen und so weiter und so fort.

Gleichzeitig ist die Lizensierung der Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke ein derart aufwändiges und kompliziertes Geschäft, das Verwertungsgesellschaften für die kommerzielle Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke in (Massen-)Medien unverzichtbar sind. > Weiterlesen

LINKE will UrheberInnen bei Vertragsverhandlungen stärken

Vor zehn Jahren trat unter Rot-Grün das Urhebervertragsrecht in Kraft. Es sollte Urheberinnen und Urheber eine bessere Verhandlungsposition gegenüber Verwertern wie Verlagen bei Vergütungsverträgen ermöglichen. Gut gedacht, nicht so gut gemacht, erwies sich dieses Gesetz als weitgehend wirkungslos. Wir haben darüber vielfach berichtet.

Die missliche Sachlage wird weitgehend erkannt. So schreibt die SPD-Bundestagsfraktion Ende September in ihrem Antrag „Freiheit und Unabhängigkeit der Medien sichern“ (PDF):

Die 2002 eingeführten Regelungen zum Urhebervertragsrecht sollten einen Beitrag dazu leisten, die prinzipiell schwächere Position des Urhebers partiell auszugleichen. Die mit der Einführung urhebervertragsrechtlicher Schutznormen in das Urheberrechtsgesetz erhofften Wirkungen haben sich in der Praxis bislang nicht erfüllt – auch weil die Rechtsprechung teilweise die Intention der Reform ignoriert. Der Gesetzgeber muss sich deshalb fragen, in welcher Weise der ursprünglichen Intention der Reform doch noch zum Durchbruch verholfen werden kann. > Weiterlesen

Koalition gefährdet wissenschaftliches Arbeiten – §52a Urheberrecht steht vor dem Aus

„Für ein modernes Urheberrecht in der Wissenschaft muss jetzt gehandelt werden.“ So war eine Pressemitteilung der CDU-Bundestagsabgeordneten Michael Kretschmer und Günter Krings vor drei Wochen überschrieben. Auch wenn ihre Definition eines modernen Urheberrechts für die Wissenschaft höchst fragwürdig ist, die von ihnen behauptete Dringlichkeit ist zweifelsohne gegeben.

Derzeit erlaubt der §52a des Urheberrechts („Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung“) der Wissenschaft gewisse Freiheiten im Umgang mit urheberrechtlich geschütztem Material. Diese Freiheiten sind an vielen Punkten unpraktikabel und insgesamt viel zu wenige, deshalb fordert beispielsweise DIE LINKE im Bundestag seit geraumer Zeit eine Ausweitung der spezifischen Regelungen für Bildung und Wissenschaft und die Zusammenfassung der Bestimmungen zu einer sogenannten Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht (vgl. hier (PDF, S. 4/5) und hier (PDF, S. 2/3)). Diese Forderung ist nicht aus der Luft gegriffen, sondern entspricht Positionen aus der Wissenschaftscommunity (vgl. hier, hier, hier oder hier). Dennoch ist sie derzeit im Bundestag nicht mehrheitsfähig.

Die CDU hingegen denkt zum Wohle privatwirtschaftlicher Verlage in die andere Richtung. Sie will, siehe die erwähnte Pressemitteilung, den Anwendungsbereich der bestehenden Regelungen „reduzieren“. Dann allerdings soll die übriggebliebene Restfreiheit dauerhaft im Gesetz festgeschrieben werden. Das wäre nicht im Sinne der Wissenschaft, weniger als heute, aber: es wäre nicht nichts. Nur offenbar gibt es hier keine Einigkeit mit dem Koalitionspartner. So jedenfalls liest sich die Pressemitteilung der Unionspolitiker.

Das Schlimme nun aber ist: Ein „Nichts“ droht derzeit der Wissenschaft. > Weiterlesen

Bundesregierung will qualifizierte elektronische Signatur loswerden

Beim Schlagwort eGovernment denken viele erst einmal an den Internet-Zukunftsdialog der Kanzlerin. In Wirklichkeit geht es jedoch um etwas anderes: Die öffentliche Verwaltung soll komplett auf online umgestellt werden, weil dann angeblich alles billiger, effektiver und moderner wird. > Weiterlesen

Leistungsschutzrecht: Zeichnet die Petition des Bürgers Bruno Kramm

Ja, sie ist schlecht formuliert, schlecht begründet und schlecht kommuniziert – die Online-Petition gegen das Leistungsschutzrecht von Bruno Kramm, dem sogenannten Urheberrechtsbeauftragten der Piratenpartei Deutschlands. Hinzu kommt, dass die Piraten mit ihr vorgeben, die Speersspitze gegen das Leistungsschutzrecht zu bilden, die sie nicht sind. Das belegt die geringe Zahl der Mitzeichner. Bis gestern dümpelte sie bei unter 10.000.

Dennoch gibt es natürlich genügend – seit drei Jahren unter anderem in diesem Blog vorgetragene – Gründe gegen das Leistungsschutzrecht. Und der Chaos Computer Club trägt zu Recht vor, dass es letztlich nicht darum gehe, sich der Positionierung der Piraten anzuschließen oder die Interessen von Google zu unterstützen, sondern um viel Elementareres: > Weiterlesen