DIGITALE LINKE
— Politik in der digitalen Welt! —

Digitale LINKE im Netz

Dieses Blog ist bis auf weiteres inaktiv. Aktuelle Infos und Positionen der LINKEN zu Digitalisierung und Netzpolitik findest Du hier:

Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Netzpolitik der LINKEN:

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Netzpoltische Forderungen auf die-linke.de

LINKE Netzpolitik in den Parlamenten

Diskussionspapier: Arbeit (und Leben) 4.0

Die Bundestagsfraktion DIE LINKE hat diese Woche in ihrer Fraktionssitzung über Arbeit und Digitalisierung debattiert. Grundlage dazu bildete das von der AG Digitalisierung erstellte Diskussionspapier „Arbeit (und Leben) 4.0“. Darin werden mögliche Freiheitsgrade der Digitalisierung beispielsweise zur Rückgewinnung von Zeitsouveränität in Arbeit und Leben, zur innovativen Gestaltung eines sozial-ökologischen Umbaus oder auch der Förderung digitaler Gemeingüter in Kultur und Bildung aufgezeigt. Dem zugrunde liegt ein erweiterter, nicht allein auf beschäftigte Erwerbsarbeit bezogener Arbeitsbegriff. Über das mit der Digitalisierung verbundene Aufgabengebiet für linke Politik heißt es in dem Papier: > Weiterlesen

Patentrecht von links – ein Diskussionsaufschlag

Der Beitrag soll eine Debatte eröffnen. Für Kritik, Hinweise, Lob und Verrisse bin ich dankbar. Wichtig ist, dass es in der LINKEN zu einer Debatte kommt.

 Was ist ein Patent und wozu berechtigt es?

Ein Patent ist ein Recht, anderen über einen begrenzten Zeitraum, derzeit 20 Jahre, etwas zu verbieten, was man selber als erstes getan oder angedacht hat. Ein Patent verleiht dem/der Patentinhaber*in also ein Ausschließlichkeitsrecht.  Allerdings muss der/die Anmelder*in eines Patents seine/ihre Idee offenlegen. Insofern steht das Wissen tatsächlich der Allgemeinheit zur Verfügung – oder jenen die sich durch Patentanmeldungen durchlesen. Das Wissen kann aber nicht von jedem/jeder wegen des Ausschließlichkeitsrechts genutzt werden.

Die Anmeldung eines Patentes ist mit enormen Kosten verbunden. Neben den Gebühren im Rahmen des Anmeldeprozesses und dem Honorar für eine*n Patentanwalt/Patentanwältin fallen auch noch Gebühren zur Verlängerung des Patentschutzes an.  Bei einer nationalen Patentanmeldung in Deutschland soll der/die Anmelder*in von einem Betrag von mindestens 5.000 EUR ausgehen.[1] Die Kosten für eine Anmeldung beim Europäischen Patentamt beliefen sich im Jahr 2005 auf 32.000 EUR.[2] > Weiterlesen

Netzneutralität: Entscheidung an die Nationalen Regulierungsbehörden zurückverwiesen

Das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (engl. Berec) hat gestern nach den Vorgaben der EU-Telekommunikationsverordnung Richtlinien zur Umsetzung der Netzneutralität veröffentlicht: Guidelines on the Implementation by National Regulators of European Net Neutrality Rules (.pdf). Das führte dazu, dass auf netzpolitik.org diese unter der Überschrift „Einsetzen lohnt sich! Netzneutralität in der EU gesichert – Überholspuren werden verboten!“ als Erfolg gefeiert wurden. Ein genauerer Blick auf die Richtlinien zeigt jedoch, dass in entscheidenden Punkten nichts entschieden wurde, sondern Beurteilungen darüber an die Nationalen Regulierungsbehörden zurückverwiesen wurden. > Weiterlesen

Haftungsprivilegien für Host-Provider in der Diskussion

Gestern lud das Kölner Forum Medienrecht zu ihrer Jahresauftaktveranstaltung in den Kölner Ratssaal.   Die Haftungsprivilegien von Intermediären waren das Thema mehrere Impulsreferate und Podien. Auch Halina als recht- und netzpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE war dabei. Doch worum geht’s bei diesen Haftungsprivilegien von Intermediären überhaupt?

Intermediäre sind nichts anderes als Vermittler. Im digitalen Bereich unterscheidet man zwischen den sogenannten Zugangsanbietern (Access-Provider) und Diensteanbieter (Host-Provider). Access-Provider bieten einen Zugang zum Internet an. §8 des Telemediengesetzes (TMG) regelt, dass Access-Provider nicht für das haften müssen, was Nutzerinnen und Nutzer mit den Internetanschluss anstellen. Das heißt, wenn ein Nutzer oder eine Nutzerin rechtswidrig ein urheberrechtlich geschütztes Werk hochlädt, kann dafür nicht der Access-Provider verantwortlich gemacht werden. Diese Regelung wird derzeit nicht infrage gestellt. In dem Zusammenhang wird eher diskutiert, ob Anbieter offener Funknetze auch als Access-Provider gelten und sie damit auch unter diesen Haftungsausschluss fallen. In einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) wurde dies verneint. Betreiber würden als sogenannte Störer haften, wenn sie ihre Funknetze nicht ausreichend schützen also zum Beispiel verschlüsseln. Diese Störerhaftung hat seitdem zu großer Rechtsunsicherheit geführt, sodass sich bei allen im Bundestag vertretenden Parteien (als letztes bei der CDU) die Einsicht durchgesetzt hat, diese Störerhaftung zu beseitigen. Wie immer wird aber über die genaue Umsetzung gestritten. Im Zusammenhang mit Access-Providern sind auch die Netzsperren erneut ins Gespräch gekommen. Wieder einmal ist ein Urteil des BGH Schuld, das solche Netzsperren grundsätzlich erlaubt. Es kann also unter bestimmten Umständen von Access-Providern verlangt werden, dass sie bestimmte Inhalte für die Augen ihrer Nutzerinnen und Nutzer sperren. Eigentlich schien die Diskussion entschieden, da sich schon lange die Erkenntnis durchgesetzt hat, dass Inhalte zu löschen viel effektiver ist als sie einfach nur auszusperren. Doch Dank des BGH wird dieser Klassiker der netzpolitischen Diskussionen wohl wieder neu aufflammen. > Weiterlesen

Weichgespült

Es geht weiter im Urhebervertragsrecht. Heute hat Justizminister Heiko Maas im Plenum des Deutschen Bundestages den „Gesetzentwurf der Bundesregierung zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung“ vorgestellt. Vorausgegangen war eine sehr kontrovers geführte Debatte über einen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz. Das Ergebnis dieser Debatte lässt sich hier in Form des Kabinettentwurfs der Bundesregierung begutachten. So viel vorab (Achtung Spoiler!): Die Debatte hat Früchte getragen – für die Verwerter. Vom ursprünglichen Plan das Missverhältnis zwischen Urheberinnen und Urhebern auf der einen und Verwertern auf der anderen Seite zu verschieben und die Durchsetzungsmöglichkeiten einer angemessenen Vergütung für Urheberinnen und Urhebern zu verbessern, ist nicht viel übrig geblieben. Im Wesentlichen unterscheidet sich der Gesetzentwurf vom Referentenentwurf in folgenden Punkten: > Weiterlesen

Niemand hat die Absicht, freie Software zu verbieten

2014 wurde die Europäische Richtlinie 2014/53/EU  mit dem klangvollen Namen „Richtlinie über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/5/EG“ beschlossen. Mit dieser Richtlinie sollen Geräte reguliert werden, die Funknetze zur Kommunikation nutzen, um so Störungen zu vermeiden. Geregelt wird, dass solche Geräte nur noch zertifizierte Software nutzen dürfen. Welche Geräte davon betroffen sind, sagt die Richtlinie allerdings nicht aus. So entstand die Befürchtung, dass zum Beispiel auch WLAN-Router unter diese Richtlinie fallen und so die Möglichkeit freie Software darauf zu nutzen, de facto verboten wird. Dies wäre vor allem für die zahlreichen Freifunkinitiativen ein Problem, die daran arbeiten, in ganz Deutschland offene und freie WLAN-Netze aufzubauen. Denn für diese Gemeinschaftsnetze benötigen die Freifunker eigene Software auf WLAN-Routern. > Weiterlesen

Die Digitale Binnenmarktstrategie der EU: „Auf dem Weg zu einer Akte zum digitalen Binnenmarkt“

Ein Kommentar von Martina Michels zur Abstimmung des Plenums des Europaparlaments.

Der Kommentar bezieht sich auf den heute im Plenum des Europäischen Parlaments abgestimmten Initiativberichts mit dem Namen: „Auf dem Weg zu einer Akte zum digitalen Binnenmarkt

 

Michel Reimon, (EP-Fraktion der Grünen/EFA), hat in der zerpflückten Debatte um den Digitalen Binnenmarkt den entscheidenden Zugang zu geplanten gesetzlichen Regelungen für den digitalisierten Binnenmarkt eingefordert: „Das kann nicht nur eine ökonomische und eine Binnenmarktdebatte sein. Es geht um eine Bürgerrechtsdebatte. Die Medienwelt hat sich geändert. Es geht um den Zugang zum Content und das muss in dieser Hinsicht neu gestaltet werden.“

Und dabei geht es nicht nur um Daten- und Verbraucherschutz, wie viele es vermuten und auch zurecht anmahnen.

Mit 891 Änderungsanträgen und 2.200 Änderungsanträgen innerhalb der einzelnen Ausschüsse zu den Stellungnahmen wurde dem Initiativbericht der beiden federführenden Ausschüsse, dem Industrie- (ITRE) und dem Verbraucherschutzausschuss (IMCO), zu Leibe gerückt.

Heute wurde über diesen Initiativbericht entschieden, der in einem schwierigen Geflecht aus herausgehobenen und federführenden Kompetenzen zustande kam, wobei die Frage bleibt, ob er überhaupt in den genannten Ausschüssen richtig angesiedelt ist. Nun könnten wir uns beruhigen, dass hier noch keine Gesetzesvorschläge diskutiert werden, aber sie kommen mit Riesenschritten. Das unbewältigte Thema bleibt. Das Parlament hat der Kommission heute de facto sein eigenes zerrissenes Meinungsbild präsentiert, wenn wir uns innerhalb der Suchbewegungen der digitalisierten Gesellschaft politisch bewegen und diese gerecht, sozial zugänglich, technologisch sinnvoll und kulturell vielfältig, sowie die Persönlichkeits- und Freiheitsrechte sichernd, verstehen, bewältigen und mit sinnvollen politischen Entscheidungen befördern wollen. > Weiterlesen

Anhörung zur Störerhaftung

Warum auch immer, der Wirtschaftsausschuss ist federführend für die Störerhaftung zuständig. Und heute war die Anhörung zu diesem Thema. Nicht zum Gesetzentwurf von LINKE und Grünen, sondern zum Gesetzentwurf der Bundesregierung.

Bei der Störerhaftung geht es um nachfolgenden Sachverhalt: Wer einer anderen Person seinen/ihren Internetzugang zur Mitnutzung überlässt oder sein/ihr Netzwerk nicht ausreichend gegen Missbrauch schützt, kann unabhängig vom eigenen Verschulden für rechtswidrige Handlungen Dritter in Haftung genommen werden. Die Störerhaftung bezieht sich allein auf Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche. Bei der Störerhaftung – Haftung für bloßes Zurverfügungstellen eines Zugangs – handelt es sich um eine deutsche Besonderheit.

Die Bundesregierung will nun WLAN-Anbieter den Access-Providern (Zugangsvermittlern) gleichstellen. Im Prinzip. Im Detail dann nämlich – im Gegensatz zum Gesetzentwurf von LINKEN und Grünen – doch nicht. Im geänderten § 8 Abs. 4 TMG heißt es: „Diensteanbieter nach Absatz 3 können wegen einer rechtswidrigen Handlung eines Nutzers nicht auf Beseitigung oder Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn sie zumutbare Maßnahmen ergriffen haben, um eine Rechtsverletzung durch Nutzer zu verhindern. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Diensteanbieter 1. angemessene Sicherungsmaßnahmen gegen den unberechtigten Zugriff auf das drahtlose lokale Netzwerk ergriffen hat und 2. Zugang zum Internet nur dem Nutzer gewährt, der erklärt hat, im Rahmen der Nutzung keine Rechtsverletzungen zu begehen.“ Der Gesetzentwurf von LINKEN und Grünen hingegen formuliert: „(3) Der Ausschluss der Verantwortlichkeit (Absatz 1) umfasst auch gewerbliche und nichtgewerbliche Betreiber von Funknetzwerken, die sich an einen nicht im Voraus namentlich bestimmten Nutzerkreis richten (öffentliche Funknetzwerke). (4) Der Ausschluss der Verantwortlichkeit (Absatz 1) umfasst auch Ansprüche auf Unterlassung.“ > Weiterlesen

Nicht schlecht

Nicht schlecht, was Heiko Maas da als „Unsere digitalen Grundrechte“ veröffentlicht hat. Insbesondere im Hinblick auf Artikel 2 könnte ich jetzt reflexhaft mit der realen Politik – Stichwort Vorratsdatenspeicherung – reagieren, aber das hilft in der Debatte um digitale Grundrechte nicht weiter. Dann doch lieber inhaltliche Anmerkungen, wo sie notwendig sind.

Die 13 Artikel, so wie sie jetzt vorliegen, könnte ich unterschreiben. Im Detail – siehe nachfolgende Anmerkungen – gibt es das eine oder andere zu präzisieren und zu ergänzen. Den wohl größten Dissens würde ich in der Frage aufmachen, ob der viel zitierte Staat tatsächlich zukünftig die zentrale Handlungsebene ist.

Artikel 1: Jeder Mensch hat das Recht auf Zugang zum Internet

Die soziale Spaltung wird – zu Recht – angesprochen. Wichtig ist aber der letzte Satz: „Nicht nur der Netzausbau ist nötig, auch der tatsächliche und faire Zugang für alle muss Realität werden.“ Der Link im Artikel führt zur Debatte um ein freies WLAN, gut das nächsten Mittwoch die Anhörung zur Störerhaftung stattfindet :-). Letztendlich wird es darum gehen müssen, wie tatsächlich“ und „fair“ untersetzt werden. Spannend finde ich in diesem Zusammenhang die Frage, über die ich im Januar 2013 geschrieben habe, nämlich die nach dem Internetzugang im Knast. > Weiterlesen