DIGITALE LINKE
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Archiv für die Kategorie ‘Bundesregierung’

Nicht kontrollierbar

Jan Korte und die Bundestagsfraktion DIE LINKE haben sich in einer Kleinen Anfrage „Die strategische Rasterfahndung des Bundenachrichtendienstes (BND) im Zeitraum 2002 – 2012“ nach der Bilanz der verdachtslosen Fernmeldeüberwachung des Geheimdienstes erkundigt. Die Antworten der Bundesregierung (BT-Drs. 18/733) wurden im wesentlichen bereits von Kai Biermann auf Zeit Online seziert und eingeordnet. Da sich der vom Bundestag eingesetzte NSA-Untersuchungsausschuss auch mit der Rolle des BND im Konzert der westlichen Spionageapparate beschäftigen wird, das Thema daher auf der Tagesordnung bleiben wird, dokumentieren wir im folgenden eine interne Auswertung aus den Reihen der Bundestagsfraktion.

Auswertung der Antworten der Bundesregierung

1. Auffällig ist zunächst, dass die Bundesregierung in ihrer Vorbemerkung weder dem Vorwurf widerspricht, die technischen Bedingungen der Netzinfrastruktur seien seinerzeit in der Gesetzesbegründung zur Novellierung des G 10-Gesetzes (Juni 2001) falsch dargestellt worden, noch dem seit den Snowden-Enthüllungen im Raum stehenden Verdacht, die westlichen Geheimdienste unterhielten untereinander einen Tauschring, mit dem sie Zugriff auf ihnen aktiv zu erheben untersagte Inlandskommunikation erhielten. > Weiterlesen

Bundesregierung zu Snowden-Aussage: „Neben der Sache“

Edward Snowden hat vor 12 Tagen vor dem mit der Untersuchung zur geheimdienstlichen Massenüberwachung befassten Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments schriftlich ausgesagt (pdf), „Deutschland wurde bedrängt, sein G-10-Gesetz zu ändern, um die NSA zu befriedigen, und hat die verfassungsmäßigen Rechte deutscher Bürger untergraben“. Die Frage, welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind, hat Halina Wawzyniak an die Bundesregierung gestellt.

Die Antwort (pdf) lautet:

Die Einzelheiten der Motive für die Novellierung des Gesetzes zur Beschränkung des Brief, Post- und Fernmeldegeheimnisses (G 10) im Jahre 2009 können der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 16/509), dem Ausschussbericht (BT-Drs. 16/12448) und den weiteren Materialien der parlamentarischen Befassung (http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP16/58/5862.html) entnommen werden. Die Annahme, der Deutsche Bundestag beschließe Gesetze, „um die NSA zu befriedigen“, ist neben der Sache. > Weiterlesen

Justizminister Maas: Vorratsdatenspeicherung kommt, egal wie der EuGH entscheidet

Justizminister Heiko Maas (SPD) hat heute im Rechtsausschuss seine Agenda für das laufende Jahr vorgestellt. Interessant waren dort seine Einlassungen zur Vorratsdatenspeicherung. Halina Wawzyniak, für DIE LINKE Obfrau im Rechtsausschuss, gibt diese in ihrem Blog wie folgt wieder:

Schließlich ging es noch um die Vorratsdatenspeicherung. Da wurde es dann völlig abwegig. Wenn der EuGH die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für unzulässig erklären würde, dann würde nicht auf eine neue Richtlinie gewartet werden, sondern dennoch ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorgelegt. Das erschien mir dann doch nicht nachvollziehbar. Die Begründung für die Vorratsdatenspeicherug war ja immer die Richtlinie. Also fragte ich nach. Es wurde aber nicht besser. Man gehe davon aus, dass möglicherweise die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vom EuGH für unzulässig erklärt wird, nicht aber das Instrument Vorratsdatenspeicherung. Es sei deshalb angestrebt “präventiv” zu handeln und nicht auf eine neue Richtlinie zu warten. Man könne ja durch eine strenge Regelung in einem deutschen Gesetz auf die neue EU-Richtlinie Einfluss nehmen. > Weiterlesen

Causa Snowden: Warum die Sachverhaltsaufklärung der Bundesregierung kein Ende nimmt

Ein halbes Jahr nach den ersten Geheimdienst-Enthüllungen von Edward Snowden gibt die Bundesregierung Auskunft über den Stand der von ihr geleisteten Sachverhaltsaufklärung. Der hölzerne Begriff ist Programm und zugleich Vorbedeutung. Zu entnehmen ist er der Antwort der Regierung (BT-Drs. 18/159) auf eine Kleine Anfrage von Jan Korte und der Bundestagsfraktion Die Linke. Dieser sind – jenseits des Sachverhalts, dass die Aufklärung in entscheidenden Fragen erneut in die Geheimschutzstelle des Bundestages verschoben wird – zwei bemerkenswerte Sätze zu entnehmen. Erstens: Die Prüfung der auf Basis der Snowden-Enthüllungen in den Medien erhobenen Vorwürfe habe ergeben, „dass der jeweils in Rede stehende Sachverhalt im Einklang mit den einschlägigen Rechtsgrundlagen steht.“ Zweitens: Andere Sachverhalte bedürften weiterer Aufklärung, „die die Bundesregierung weiterhin konsequent betreibt.“ Die Sachverhaltsaufklärung dauert dort an, wo keine abschließenden Erkenntnisse vorliegen. Nämlich: Ob von US-amerikanischen und britischen Auslandsvertretungen Abhöraktivitäten ausgehen. Inwieweit von US-amerikanischen und britischen Geheimdiensten eine Überwachung von deutschen Kommunikationsdaten erfolgt. Welche Erkenntnisse über Projekte und Programme wie PRISM, TEMPORA, XKeyscore bestehen. Oder anders ausgedrückt: Eine andauernde Sachverhaltsaufklärung ist in nahezu allen entscheidenden, mit dem Überwachungsskandal aufgeworfenen Fragen erforderlich. > Weiterlesen

Streaming ist keine Urheberrechtsverletzung,

… aber gesetzlich festschreiben wollen wir das nicht. So kann ganz kurz die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der LINKEN zur Abmahnwelle im Hinblick auf das Streamingportoal redtube.com. Über die Hintergründe der Kleinen Anfrage habe ich hier bereits ausführlich geschrieben.

Die Antwort der Bundesregierung, über die hier Spiegel-Online bereits berichtet hat, ist ernüchternd. Es ist natürlich zunächst sehr erfreulich, dass die Bundesregierung in der Antwort auf die Frage 1 klarstellt, dass sie “das reine Betrachten eines Videostreams nicht für eine Urheberrechtsverletzung” hält. Doch dann bleibt die Bundesregierung auf halbem Weg stehen. Sie will nämlich keine gesetzliche Klarstellung vornehmen, sondern verweist für die Frage, ob Streaming eine Vervielfältigung darstellt, auf den Europäischen Gerichtshof. Nun muss sich aber der Gesetzgeber bei der Schaffung des UrhG etwas gedacht haben. Und wenn die Bundesregierung der Auffassung ist, es handelt sich nicht um eine Urheberrechtsverletzung, dann kann sie doch gesetzgeberisch Klarheit schaffen. Doch die Antworten auf die Fragen 2 und 7 machen deutlich, die Klarstellung das Streaming keine Vervielfältigung ist und damit keine Urheberrechtsverletzung darstellt, will die Bundesregierung nicht vornehmen. Für Urheber/innen ebenso wie für Nutzer/innen bleibt damit Unsicherheit. Die Bundesregierung sieht zwar keine Urheberrechtsverletzung, aber vor Gericht und auf hoher See… . > Weiterlesen

Bundesregierung bleibt vage beim Beschäftigtendatenschutz in Sozialen Netzwerken

„War der Chef heute wieder ein Vollpfosten!“ Schnell kommt solch ein Satz aus Frust über die Lippen. Auch wenn dies ohne Frage eine Beleidigung ist, Konsequenzen musste man bisher keine fürchten, zumindest nicht dann, wenn eine solche Äußerung nur im Beisein einiger weniger Kolleginnen und Kollegen oder im Freundeskreis getätigt wird. Privat ist eben privat. Doch genauso schnell wie ein solcher Satz gesprochen ist, ist er auch getippt. Zum Beispiel in einem sozialen Netzwerk. Hier beginnen die Probleme.

Denn in den meisten Fällen werden wesentlich mehr Leute einen solchen Beitrag lesen als in einem Gespräch unter Bekannten hören. Dennoch wird ein solches Posting von den Nutzerinnen und Nutzern nicht als öffentlich empfunden, sondern als privat – vorausgesetzt natürlich, dass es sich an einen eingeschränkten Personenkreis wendet. Trotz eines anderen Gefühls von Privatheit in einem sozialen Netzwerk, werden immer häufiger Kündigungen wegen Äußerungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausgesprochen. Dabei waren Beleidigungen von Vorgesetzten nicht immer ein Grund, auch der Verrat von Geschäftsgeheimnissen wurde häufig herangezogen. > Weiterlesen

Die Netzpolitik der Großen Koalition: Ein Überblick über Ressorts, Inhalte und Zuständigkeiten [Update]

Nach dem Koalitionsvertrag steht nun auch die Ressortverteilung der Großen Koalition, für die Netzpolitik in den kommenden vier Jahren verheißt beides nichts Gutes – ein Überblick:

Alexander Dobrindt (CSU) wird Minister für Verkehr und digitale Infrastruktur. Als Minister für Digitalverkehr allerdings ist er nackt. Zunächst vorgesehene 1 Mrd. EUR p.a. für den Breitbandausbau wurden gestrichen. Die SPD hat ihre Universaldienstforderung aus Oppositionszeiten abgelegt. Unbestritten fortgeführt wird der gescheiterte wettbewerbspolitische Ansatz zur Breitbandversorgung. Ausgetauscht wurden lediglich Zahlen: Hatte die Breitbandstrategie von CDU/CSU und FDP noch vorgesehen, bis 2014 75 % aller Haushalte mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s zu versorgen und die weiteren 25 % möglichst bald, so sollen nun 100 % bis 2018 erreicht werden.

Das heißt, es bleibt wie gehabt. Der Breitbandausbau auf dem Land kommt nicht voran und muss durch die weniger leistungsfähige Mobilfunktechnologie ausgeglichen werden. Daher muss die Dobrindt als Parlamentarische Staatssekretärin zur Seite gestellte Netzpolitikerin Dorothee Bär (CSU) auf anderen Feldern liefern, um das Wohlwollen ihres bayerischen Stammesvaters Horst Seehofer nicht zu verspielen. Denkbar ist, dass Beträge im unteren dreistelligen Millionenbereich durch Umschichtungen im Ressortetat losgeeist und zur Stärkung der deutschen Telekommunikations- und IT-Industrie nach Bayern verbracht werden. > Weiterlesen

Kontrolliert von Juristen – Die BND-Rasterfahndungsbilanz im Zehn-Jahres-Vergleich (Teil IV)

Die G 10-Kommission besteht nach § 15 Abs. 1 G 10 aus einem Vorsitzenden, der die Befähigung zum Richteramt besitzen muss, drei Beisitzern sowie vier stellvertretenden Mitgliedern. Diese werden vom Parlamentarischen Kontrollgremium nach Anhörung der Bundesregierung für die Dauer einer Wahlperiode bestellt. Ihre Amtszeit endet mit Neubestimmung der Mitglieder der Kommission, spätestens jedoch drei Monate nach Ablauf der Wahlperiode. Die Mitglieder und ihre Stellvertreter nehmen ein öffentliches Ehrenamt wahr. Sie sind in ihrer Amtsführung unabhängig und Weisungen nicht unterworfen. Auch muss es sich nicht um Mitglieder des Bundestages handeln.

Ein Blick auf die aktuelle Zusammensetzung der Kommission zeigt, dass alle Mitglieder, einschließlich der stellvertretenden, männlich und – mit einer Ausnahme: einem Betriebswirt – nach Ausbildungsstand Juristen sind. Zudem besteht eine Art Senioritätsprinzip. Das Durchschnittsalter (Stand: 29.11.2013) der Mitglieder beträgt 73 Jahre. Werden die stellvertretenden Mitglieder – sie besitzen Rede- und Fragerecht, sind aber nicht stimmberechtigt – hinzugerechnet, ergibt sich immer noch ein recht stolzes Durchschnittsalter von fast 68 Jahren. Vorsitzender ist Hans de With (SPD), von 1969 bis 1994 Mitglied des Bundestages und von 1974 bis 1982 Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesjustizministerium. Stellvertretender Vorsitzender ist Erwin Marschewski (CDU), von 1983 bis 2005 Mitglied des Bundestages und von 1991 bis 2002 innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion. > Weiterlesen

20 Prozent von allem – Die BND-Rasterfahndungsbilanz im Zehn-Jahres-Vergleich (Teil III)

Die Einführung der 20-Prozent-Regelung erfolgte mit der Novellierung des G 10-Gesetzes vom 26. Juni 2001 – also noch vor den für weitere Gesetzesverschärfungen folgenreichen Ereignissen vom 11. September. Der Überarbeitung vorausgegangen war die bereits genannte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1999. Durch sie wurde der Gesetzgeber verpflichtet, das G 10 in Teilen nachzubessern. Das geschah auch: Zu den Nachbesserungen allerdings traten Erweiterungen, die über den Regelungsauftrag des Gerichts hinausgingen. Hierzu zählte die neu aufgenommene 20-Prozent-Grenze. Diese war das Resultat einer einfachen wie beflissentlichen Addition. Doch der Reihe nach:

Seinerzeit hatte das Bundesverfassungsgericht positiv vermerkt, dass die strategische Fernmeldekontrolle – entsprechend der damals geltenden Gesetzeslage – auf den internationalen nicht leitungsgebunden Telekommunikationsverkehr (Richtfunk und Satellit) begrenzt war und dessen quantitativer Anteil „etwa zehn Prozent des gesamten Fernmeldeaufkommens“ betrug. Da die Leitwegebestimmung nach Kapazität und Auslastung automatisch erfolge, so das Gericht weiter, könne zudem weder von den Kommunikationsteilnehmern noch vom BND vorhergesehen werden, ob ein Kommunikationsvorgang leitungsgebunden oder nicht leitungsgebunden verlaufe. Ergo sei „eine flächendeckende Erfassung jedenfalls des internationalen Fernmeldeverkehrs nicht zu besorgen“ – daher eine tatsächlich Erfassung individueller Kommunikationsverkehre mit dem Ausland „nur selten der Fall“. (1 BvR 2226/94, 1 BvR 2420/95, 1 BvR 2437/95, Rz. 222/223) > Weiterlesen

Niemand hat die Absicht …

… die bei der Erhebung der LKW-Maut anfallenden Daten für andere Zwecke als die Abrechnung der LKW-Maut zu nutzen. So hieß es bei der Einführung der LKW-Maut. Streng zweckgebunden sollte alles sein und deshalb wurde die Zweckbindung auch in das Gesetz geschrieben. Die Beruhigungsstrategie half.

Nun meldet Spiegel Online, dass Noch-Innenminister Friedrich die Sicherheitsbehörden auf die Datensätze aus dem Mautsystem zugreifen lassen möchte. Wer Friedrich kennt, der wird wenig überrascht sein. Friedrich spricht aus, was seit Einführung der LKW-Maut immer wieder gefordert wurde.

Die Begründung für den gewünschten Zugriff ist so einfach wie bescheuert. Durch den fehlenden Zugriff auf die Datensätze aus dem Mautsystem „haben Sicherheitsbehörden auch zur Aufklärung von Kapitalverbrechen oder zur Abwehr von Gefahren für Leib und Leben keinen Zugriff.“

Do you remember? Diese Begründung muss immer herhalten, wenn neue Überwachungssysteme nach der Devise: „was technisch möglich ist, wollen wir auch machen“, eingesetzt werden sollen. Die Argumentation mit den Kapitalverbrechen kennen wir schon aus der Debatte um die Vorratsdatenspeicherung. Angesichts der Tatsache, dass die Maut derzeit nur für LKW gilt, muss die Forderung nach Einführung einer PKW-Maut auch noch einmal unter dem Überwachsungs-Aspekt gesehen werden. > Weiterlesen