DIGITALE LINKE
— Politik in der digitalen Welt! —

Justizminister Maas: Vorratsdatenspeicherung kommt, egal wie der EuGH entscheidet

Justizminister Heiko Maas (SPD) hat heute im Rechtsausschuss seine Agenda für das laufende Jahr vorgestellt. Interessant waren dort seine Einlassungen zur Vorratsdatenspeicherung. Halina Wawzyniak, für DIE LINKE Obfrau im Rechtsausschuss, gibt diese in ihrem Blog wie folgt wieder:

Schließlich ging es noch um die Vorratsdatenspeicherung. Da wurde es dann völlig abwegig. Wenn der EuGH die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für unzulässig erklären würde, dann würde nicht auf eine neue Richtlinie gewartet werden, sondern dennoch ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorgelegt. Das erschien mir dann doch nicht nachvollziehbar. Die Begründung für die Vorratsdatenspeicherug war ja immer die Richtlinie. Also fragte ich nach. Es wurde aber nicht besser. Man gehe davon aus, dass möglicherweise die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vom EuGH für unzulässig erklärt wird, nicht aber das Instrument Vorratsdatenspeicherung. Es sei deshalb angestrebt “präventiv” zu handeln und nicht auf eine neue Richtlinie zu warten. Man könne ja durch eine strenge Regelung in einem deutschen Gesetz auf die neue EU-Richtlinie Einfluss nehmen. > Weiterlesen

LINKE NETZPOLITIK im Europawahlprogramm

In Hamburg findet an diesem Wochenende der Europaparteitag der Partei DIE LINKE statt. Dort wird das Wahlprogramm zur Europawahl am 25. Mai 2014 beschlossen. Dieses enthält auch zwei Kapitel zu den netzpolitischen Positionen der Partei, die wir nachstehend dokumentieren:

Geheimdienste auflösen und Datenschutz garantieren

Geheimdienste stärken die Demokratie nicht, sondern gefährden sie: Das beweisen erneut die Abhörskandale. Wir wollen Geheimdienste abschaffen, die Einschränkung der Bürgerrechte im Namen des sogenannten Anti-Terror-Krieges zurücknehmen und damit die Demokratie schützen.
Wir wollen, dass sich die deutsche und europäische Innen-, Außen- und Sicherheitspolitik an anderen Maßgaben orientiert: Ziel muss die persönliche und individuelle Entfaltung der Bürgerinnen und Bürger sein. Die Bürgerrechte dürfen nicht weiter ausgehöhlt werden.

  • Wir fordern ein Kooperationsverbot von Geheimdiensten und Polizei auf europäischer und nationaler Ebene; geheime Verträge und Zusatzartikel müssen offen gelegt werden.
  • Die deutschen und europäischen Datenschutzbeauftragten müssen als unabhängige Kontrollinstanz gestärkt werden.
  • Whistleblower müssen gesetzlich und vor Auslieferung geschützt werden.
  • Die Sammlung und Speicherung von Daten muss beschränkt werden! Europol sammelt nicht nur kriminaltechnisch notwendige Daten von Verurteilten und Verdächtigen, sondern auch Informationen zu Kontakt- und Begleitpersonen, Lebensweisen und Gewohnheiten, »rassische« oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit, die nicht erhoben werden dürfen.
  • Abhörmaßnahmen, seien sie von privaten Unternehmen, staatlichen Vertretungen, Konsulaten, Botschaften oder militärischen Einrichtungen unternommen worden, müssen beendet und entsprechende Horchposten in Europa geschlossen werden. Wir machen uns für die Abschaffung von Geheimdiensten stark.
  • Die geplante Datenschutz-Grundverordnung der EU muss gegen alle Einflussnahme privater und öffentlicher Lobbyisten den Datenschutz stärken. > Weiterlesen

Causa Snowden: Warum die Sachverhaltsaufklärung der Bundesregierung kein Ende nimmt

Ein halbes Jahr nach den ersten Geheimdienst-Enthüllungen von Edward Snowden gibt die Bundesregierung Auskunft über den Stand der von ihr geleisteten Sachverhaltsaufklärung. Der hölzerne Begriff ist Programm und zugleich Vorbedeutung. Zu entnehmen ist er der Antwort der Regierung (BT-Drs. 18/159) auf eine Kleine Anfrage von Jan Korte und der Bundestagsfraktion Die Linke. Dieser sind – jenseits des Sachverhalts, dass die Aufklärung in entscheidenden Fragen erneut in die Geheimschutzstelle des Bundestages verschoben wird – zwei bemerkenswerte Sätze zu entnehmen. Erstens: Die Prüfung der auf Basis der Snowden-Enthüllungen in den Medien erhobenen Vorwürfe habe ergeben, „dass der jeweils in Rede stehende Sachverhalt im Einklang mit den einschlägigen Rechtsgrundlagen steht.“ Zweitens: Andere Sachverhalte bedürften weiterer Aufklärung, „die die Bundesregierung weiterhin konsequent betreibt.“ Die Sachverhaltsaufklärung dauert dort an, wo keine abschließenden Erkenntnisse vorliegen. Nämlich: Ob von US-amerikanischen und britischen Auslandsvertretungen Abhöraktivitäten ausgehen. Inwieweit von US-amerikanischen und britischen Geheimdiensten eine Überwachung von deutschen Kommunikationsdaten erfolgt. Welche Erkenntnisse über Projekte und Programme wie PRISM, TEMPORA, XKeyscore bestehen. Oder anders ausgedrückt: Eine andauernde Sachverhaltsaufklärung ist in nahezu allen entscheidenden, mit dem Überwachungsskandal aufgeworfenen Fragen erforderlich. > Weiterlesen

Streaming ist keine Urheberrechtsverletzung,

… aber gesetzlich festschreiben wollen wir das nicht. So kann ganz kurz die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der LINKEN zur Abmahnwelle im Hinblick auf das Streamingportoal redtube.com. Über die Hintergründe der Kleinen Anfrage habe ich hier bereits ausführlich geschrieben.

Die Antwort der Bundesregierung, über die hier Spiegel-Online bereits berichtet hat, ist ernüchternd. Es ist natürlich zunächst sehr erfreulich, dass die Bundesregierung in der Antwort auf die Frage 1 klarstellt, dass sie “das reine Betrachten eines Videostreams nicht für eine Urheberrechtsverletzung” hält. Doch dann bleibt die Bundesregierung auf halbem Weg stehen. Sie will nämlich keine gesetzliche Klarstellung vornehmen, sondern verweist für die Frage, ob Streaming eine Vervielfältigung darstellt, auf den Europäischen Gerichtshof. Nun muss sich aber der Gesetzgeber bei der Schaffung des UrhG etwas gedacht haben. Und wenn die Bundesregierung der Auffassung ist, es handelt sich nicht um eine Urheberrechtsverletzung, dann kann sie doch gesetzgeberisch Klarheit schaffen. Doch die Antworten auf die Fragen 2 und 7 machen deutlich, die Klarstellung das Streaming keine Vervielfältigung ist und damit keine Urheberrechtsverletzung darstellt, will die Bundesregierung nicht vornehmen. Für Urheber/innen ebenso wie für Nutzer/innen bleibt damit Unsicherheit. Die Bundesregierung sieht zwar keine Urheberrechtsverletzung, aber vor Gericht und auf hoher See… . > Weiterlesen

Abmahnwelle wegen Videostreaming wirft viele Fragen auf

Eine Abmahnwelle bisher unbekannten Ausmaßes überrollt derzeit das Land. Die Anwaltskanzlei Urmann + Collegen (U+C) verschickte Anfang Dezember im Auftrag der „The Archive AG“ massenhaft Abmahnungen an Nutzerinnen und Nutzer des Videostreamportals redtube.com. Nach Schätzungen sollen mehr als 10.000 davon betroffen sein. Trotz des im Oktober diesen Jahres in Kraft getretenen Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken, das eigentlich solche Massenabmahnungen eindämmen wollte, kommt es wieder zu einer großangelegten Abmahnwelle. Damit bestätigt sich leider unsere Kritik, dass das Gesetz unzureichend ist. Dass man sich ausgerechnet eine Porno-Streamseite dafür ausgesucht hat, ist natürlich kein Zufall. Man hofft wohl, dass vielen die Nutzung dieser Seite zu peinlich ist und sie die geforderten 250 Euro schnell zahlen. So ganz hat das zum Glück nicht funktioniert.

Denn nicht nur vor dem Hintergrund der schieren Masse ist diese Abmahnwelle besorgniserregend. Erstmalig wurden Nutzerinnen und Nutzer wegen des reinen Anschauens eines Videostreams abgemahnt. Eigentlich gilt dies bisher nicht als Verletzung des Urheberrechts – sowie auch das reine Anschauen einer raubkopierten DVD nicht als Verletzung des Urheberrechts gilt und damit nicht strafbar ist. Zumindest ist dies umstritten. Nicht umsonst bezogen sich bisherige Massenabmahnungen ausschließlich auf das aktive Teilen von urheberrechtlich geschützten Dateien in Tauschbörsen. Offenkundig versucht die Anwaltskanzlei hier einen Paradigmenwechsel herbeizuführen. Argumentiert wird, dass bei einem Videostream die Datei auf der Festplatte zwischengespeichert wird und daher ein Urheberrechtsverstoß vorliegt. Würde sich diese Argumentation durchsetzen, kämen harte Zeiten auf die Nutzerinnen und Nutzer von Videostream-Portalen wie zum Beispiel youtube.com zu. Wie auf redtube.com lässt sich auch auf youtube.com für die Nutzerin und den Nutzer kaum ersehen, ob ein Videostream urheberrechtlich geschützt ist. > Weiterlesen

Bundesregierung bleibt vage beim Beschäftigtendatenschutz in Sozialen Netzwerken

„War der Chef heute wieder ein Vollpfosten!“ Schnell kommt solch ein Satz aus Frust über die Lippen. Auch wenn dies ohne Frage eine Beleidigung ist, Konsequenzen musste man bisher keine fürchten, zumindest nicht dann, wenn eine solche Äußerung nur im Beisein einiger weniger Kolleginnen und Kollegen oder im Freundeskreis getätigt wird. Privat ist eben privat. Doch genauso schnell wie ein solcher Satz gesprochen ist, ist er auch getippt. Zum Beispiel in einem sozialen Netzwerk. Hier beginnen die Probleme.

Denn in den meisten Fällen werden wesentlich mehr Leute einen solchen Beitrag lesen als in einem Gespräch unter Bekannten hören. Dennoch wird ein solches Posting von den Nutzerinnen und Nutzern nicht als öffentlich empfunden, sondern als privat – vorausgesetzt natürlich, dass es sich an einen eingeschränkten Personenkreis wendet. Trotz eines anderen Gefühls von Privatheit in einem sozialen Netzwerk, werden immer häufiger Kündigungen wegen Äußerungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausgesprochen. Dabei waren Beleidigungen von Vorgesetzten nicht immer ein Grund, auch der Verrat von Geschäftsgeheimnissen wurde häufig herangezogen. > Weiterlesen

Die Netzpolitik der Großen Koalition: Ein Überblick über Ressorts, Inhalte und Zuständigkeiten [Update]

Nach dem Koalitionsvertrag steht nun auch die Ressortverteilung der Großen Koalition, für die Netzpolitik in den kommenden vier Jahren verheißt beides nichts Gutes – ein Überblick:

Alexander Dobrindt (CSU) wird Minister für Verkehr und digitale Infrastruktur. Als Minister für Digitalverkehr allerdings ist er nackt. Zunächst vorgesehene 1 Mrd. EUR p.a. für den Breitbandausbau wurden gestrichen. Die SPD hat ihre Universaldienstforderung aus Oppositionszeiten abgelegt. Unbestritten fortgeführt wird der gescheiterte wettbewerbspolitische Ansatz zur Breitbandversorgung. Ausgetauscht wurden lediglich Zahlen: Hatte die Breitbandstrategie von CDU/CSU und FDP noch vorgesehen, bis 2014 75 % aller Haushalte mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s zu versorgen und die weiteren 25 % möglichst bald, so sollen nun 100 % bis 2018 erreicht werden.

Das heißt, es bleibt wie gehabt. Der Breitbandausbau auf dem Land kommt nicht voran und muss durch die weniger leistungsfähige Mobilfunktechnologie ausgeglichen werden. Daher muss die Dobrindt als Parlamentarische Staatssekretärin zur Seite gestellte Netzpolitikerin Dorothee Bär (CSU) auf anderen Feldern liefern, um das Wohlwollen ihres bayerischen Stammesvaters Horst Seehofer nicht zu verspielen. Denkbar ist, dass Beträge im unteren dreistelligen Millionenbereich durch Umschichtungen im Ressortetat losgeeist und zur Stärkung der deutschen Telekommunikations- und IT-Industrie nach Bayern verbracht werden. > Weiterlesen

Kontrolliert von Juristen – Die BND-Rasterfahndungsbilanz im Zehn-Jahres-Vergleich (Teil IV)

Die G 10-Kommission besteht nach § 15 Abs. 1 G 10 aus einem Vorsitzenden, der die Befähigung zum Richteramt besitzen muss, drei Beisitzern sowie vier stellvertretenden Mitgliedern. Diese werden vom Parlamentarischen Kontrollgremium nach Anhörung der Bundesregierung für die Dauer einer Wahlperiode bestellt. Ihre Amtszeit endet mit Neubestimmung der Mitglieder der Kommission, spätestens jedoch drei Monate nach Ablauf der Wahlperiode. Die Mitglieder und ihre Stellvertreter nehmen ein öffentliches Ehrenamt wahr. Sie sind in ihrer Amtsführung unabhängig und Weisungen nicht unterworfen. Auch muss es sich nicht um Mitglieder des Bundestages handeln.

Ein Blick auf die aktuelle Zusammensetzung der Kommission zeigt, dass alle Mitglieder, einschließlich der stellvertretenden, männlich und – mit einer Ausnahme: einem Betriebswirt – nach Ausbildungsstand Juristen sind. Zudem besteht eine Art Senioritätsprinzip. Das Durchschnittsalter (Stand: 29.11.2013) der Mitglieder beträgt 73 Jahre. Werden die stellvertretenden Mitglieder – sie besitzen Rede- und Fragerecht, sind aber nicht stimmberechtigt – hinzugerechnet, ergibt sich immer noch ein recht stolzes Durchschnittsalter von fast 68 Jahren. Vorsitzender ist Hans de With (SPD), von 1969 bis 1994 Mitglied des Bundestages und von 1974 bis 1982 Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesjustizministerium. Stellvertretender Vorsitzender ist Erwin Marschewski (CDU), von 1983 bis 2005 Mitglied des Bundestages und von 1991 bis 2002 innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion. > Weiterlesen

#GroKo: Netzpolitik wird Wirtschaftspolitik

Gestern Abend wurde der Gesamtentwurf zum Koalitionsvertrag (.pdf, Stand: 24.11., 20:00 Uhr) geleakt. Ein Vergleich – hier auf Basis eines Word-Versionenvergleichs (.doc) – des Kapitels „Digitale Agenda“ in der aktuellen Version 3.0 mit jener in der vorangegangenen Version 2.0 zeigt erhebliche Veränderungen. Nicht nur wurde die „Digitale Agenda“ im Umfang eingedampft, sondern auch wesentliche Schwerpunkte thematisch verschoben.

Die Themenfelder Breitband, W-LAN und Netzneutralität finden sich nun unter dem Stichwort „Digitale Infrastruktur“ (Kap. 1.3) des Hauptkapitels „Wachstum, Innovation und Wohlstand“ (Kap. 1). Sie fallen damit dem Wirtschaftsressort zu. Open Data und E-Government werden unter „Moderne Verwaltung“ (Kap. 5.2) des Kapitels „Moderner Staat, innere Sicherheit und Bürgerrechte“ (Kap. 5) erfasst, fallen damit ins Innenressort. Digitale Lehrmittel und Open Access sind dem Bereich „Bildung und Forschung“ (Kap 1.2) subsumiert, so dass sie dem Bildungsministerium zufallen. > Weiterlesen

Koalitionsverhandlungen: Unterarbeitsgruppe „Digitale Agenda“ streicht Forderung nach Internetausschuss und Internet(staats)minister

Carta hat heute eine aktuellere Version des netzpolitischen Papiers aus den Koalitionsverhandlungen der Unterarbeitsgruppe „Digitale Agenda“ geleakt. Ein Vergleich – hier in einer Wordversion (.docx) – mit der von uns am Dienstag veröffentlichten Version zeigt, dass eine wesentliche Änderung vorgenommen wurde. Gestrichen wurden sowohl die Forderung nach einem neu einzurichtenden ordentlichen Ausschuss im Bundestag für Internet und digitale Gesellschaft als auch jene nach personeller Verankerung der Netzpolitik mit hohem Stellenwert in der Bundesregierung.